Keine Normalisierung von Polizisten mit C-Ausweis im Baselbiet
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Normalisierung von Polizeiangehörigen mit Niederlassungsbewilligung C abgelehnt. Dem Entscheid war eine lange Debatte in der ersten Lesung vorangegangen.

Die Abstimmung über die notwendige Gesetzesänderung verlief zunächst mit 40 zu 40 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit Stichentscheid von Andreas Dürr (FDP), der den Landrat anstelle des krankheitsbedingt abwesenden Reto Tschudin (SVP) am Donnerstag präsidierte, wurde sie dann abgelehnt.
Ebenso knapp verlief die Abstimmung über den Landratsbeschluss. Hier setzten sich die Gegner der Revision des Polizeigesetzes mit 40 zu 39 Stimmen ohne Enthaltungen ebenfalls durch. Damit werden Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis im Kanton Baselland weiterhin nur ausnahmsweise für die Ausbildung und den Polizeidienst zugelassen.
Mit der Vorlage wollte die Regierung die Ausbildung und die Anstellung von Polizeiangehörigen mit einer Niederlassungsbewilligung C normalisieren. Sie hatte die Gesetzesänderung auf eine Motion von Simone Abt (SP) hin ausgearbeitet, die der Landrat im Mai 2025 mit 44 zu 35 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen hatte.
Während der ersten Lesung zur Vorlage vor zwei Wochen hatte sich der Landrat tief gespalten gezeigt. Die SVP hatte sich klar gegen eine Öffnung der Polizei für Ausländerinnen und Ausländer gestellt. Ein Kompromiss der FDP – die auch gegen die Vorlage war – Personen mit Niederlassungsbewilligung unter Vorbehalt einer Einbürgerung zumindest zur Ausbildung zuzulassen, war deutlich gescheitert.
SP, Grüne und GLP hatten sich für die Vorlage ausgesprochen, die Mitte «grossmehrheitlich» auch. Die EVP hatte sich entgegen ihrer Fraktionspartnerin dagegen positioniert. Ebenso dagegen war die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission, die die Vorlage mit sieben zu fünf Stimmen abgelehnt hatte.






