Kantonsrat Luzern versichert Magistratspersonen halbprivat
Im Kanton Luzern sollen Regierungs- und Gerichtsmitglieder bei Arbeitsunfällen Anspruch auf halbprivate Spitalbetten haben.

Verunfallt im Kanton Luzern ein Mitglied der Regierung oder eines Gerichts bei der Arbeit, soll es Anrecht auf ein Bett in der halbprivaten Spitalabteilung haben. Der Kantonsrat hat am Montag die Magistratspersonen dem Staatspersonal gleichgestellt.
Die Änderung der Besoldungsordnung war im Parlament unbestritten und wurde mit 115 zu 0 Stimmen beschlossen. Bis auf das Votum des Kommissionssprechers gab es keine Wortmeldungen.
Gleichstellung von Magistratspersonen und Staatspersonal
Für seine 6000 Angestellten zahlt der Kanton bei einem Berufsunfall ergänzend zur obligatorischen Unfallversicherung einen Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung. Für die rund 30 Magistratspersonen fehlt dagegen eine entsprechende Regelung, denn sie unterstehen nicht dem Personalgesetz.
Der Regierungsrat mutmasste in seiner Botschaft an den Kantonsrat, dass bislang eine solche Leistung zugunsten von Magistratspersonen – «sofern es überhaupt konkrete Fälle gab» – ohne rechtliche Grundlage vom Kanton freiwillig erbracht worden sei. Eine rechtliche Ungleichbehandlung der Magistratspersonen sei aber nicht zu rechtfertigen.
Kosten für den Kanton überschaubar
Die neue Regelung dürfte den Kanton nicht viel kosten, wie Kommissionssprecher Peter Fässler (SP) am Montag erklärte. Die Gefahr, dass ein Mitglied des Regierungsrats oder des Gerichts einen Berufsunfall oder eine Berufskrankheit erleide, sei gering, hatte bereits der Regierungsrat in seiner Botschaft erklärt. Für Unfälle auf dem Arbeitsweg gelte die neue Regelung nicht.
In den letzten fünf Jahren waren es gemäss der Botschaft im Schnitt jährlich fünf Staatsangestellte, die während der Arbeit verunfallten und denen die überobligatorische Leistung bezahlt wurde. Dabei fielen jährliche Kosten von 40'000 Franken an.






