Stadt Zürich

Kanton Zürich ordnet Beschlagnahmung von vier Rottweilern an

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Vier Zürcher Rottweiler-Besitzer wollten sich dem neuen Haltebewilligungsverfahren entziehen. Das Veterinäramt hat deshalb die Beschlagnahmung ihrer Hunde angeordnet. Zwei der Tiere wurden ihren Besitzern bereits weggenommen.

Nach dem Rottweiler-Verbot mussten Halter von bereits im Kanton Zürich registrierten Rottweilern eine Haltebewilligung beantragen. (Archivbild)
Nach dem Rottweiler-Verbot mussten Halter von bereits im Kanton Zürich registrierten Rottweilern eine Haltebewilligung beantragen. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Ziel sei es, für die Hunde in einem anderen Kanton einen neuen Besitzer zu finden, sagte Jutta Lang, Sprecherin des Veterinäramts, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Ein Rottweiler konnte bereits an neue Halter weitervermittelt werden, der andere befindet sich aktuell noch in einem Tierheim.

Im dritten Fall laufe das Verfahren noch, im vierten Fall sei der Aufenthalt von Besitzer und Hund inzwischen unbekannt, sagte Lang weiter. Demnach leben drei der vier betroffenen Rottweiler noch. Zum vierten fehlen die Informationen.

Ist das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich richtig?

Nachdem der Kanton Zürich auf Anfang 2025 das Rottweiler-Verbot eingeführt hatte, leitete das Veterinäramt gegen neun Halter ein Verfahren ein. Sie hatten es unterlassen, innerhalb der geforderten Frist ein Bewilligungsgesuch einzureichen – dies trotz Mahnung und Ultimatum.

Daraufhin reichten fünf Halter doch noch ein Gesuch nach, vier taten dies nicht. In diesen Fällen veranlasste das Veterinäramt wegen verbotener Hundehaltung die Beschlagnahmung der Tiere.

Aktuell sind im Kanton Zürich laut Veterinäramt noch 288 Rottweiler registriert. Im Januar 2025, als das Rottweiler-Verbot in Kraft trat, waren es noch 348. Viele Halter zogen in einen anderen Kanton, gaben ihre Hunde ab oder die Tiere starben.

Von den 288 registrierten Hunden absolvierten bisher 225 Rottweiler die reguläre Wesensbeurteilung, sagte Lang. Drei stünden noch aus. Die restlichen Hunde seien entweder sehr alt, noch jung oder eben jene vier, deren Beschlagnahmung angeordnet wurde.

Bei den alten Hunden kann das Veterinäramt entscheiden, ob eine Wesensbeurteilung erforderlich ist. Für Junghunde bis eineinhalb Jahre stelle das Veterinäramt eine provisorische Bewilligung aus, da eine Wesensbeurteilung im pubertären Alter nicht zielführend sei, sagte Jung. Rottweiler werden in der Regel nicht sehr alt, meist zwischen acht und zwölf Jahre.

Bisher seien einzelne Bewilligungen nur mit Auflagen erlassen worden, teilte das Veterinäramt weiter mit. Zudem laufen einige Dutzend Verfahren, in denen allenfalls Auflagen angeordnet werden müssen. Möglich sind eine Maulkorb- und Leinenpflicht, Ausbildungspflichten für Halter und Vierbeiner oder eine erneute Wesensbeurteilung nach vorgegebener Zeitdauer.

Ein Rottweiler Zürich Attacke
Ein Rottweiler. (Archivbild) - pixabay

Auslöser dafür, dass der Rottweiler auf der Liste gefährlicher Hunde landete, waren zwei Vorfälle mit schwer verletzten Kindern. In einem Fall entwischte ein Hund aus einer Wohnung in Adlikon und verletzte draussen spielende Kinder. Beim zweiten Vorfall griff ein angeleinter Rottweiler in Winterthur auf einem Spaziergang ein Kind an und fügte ihm schwere Kopfverletzungen zu.

Wer bereits einen Rottweiler besass und weiterhin im Kanton Zürich leben wollte, musste innert sechs Monaten eine Haltebewilligung beantragen. Für diese Bewilligung mussten die Vierbeiner die Wesensbeurteilung bestehen.

Gegen das Verbot regte sich jedoch Widerstand. Rottweiler-Halter reichten mehrere Beschwerden ein. Das Verwaltungsgericht wies diese ab: Der Regierungsrat könne sich zu Recht auf das Hundegesetz stützen. Dieses sieht die Möglichkeit vor, Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu verbieten. Das Urteil fiel allerdings knapp aus: Zwei von fünf Richtern hielten das Verbot für unzulässig.

Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) zog das Rottweiler-Verbot schliesslich ans Bundesgericht weiter. Dort ist er aktuell noch hängig. Seit 2010 sind im Kanton Zürich mehrere potenziell gefährliche Rassen verboten. Grund war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen wurde.

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Kommentare

User #5607 (nicht angemeldet)

Der vierte Halter ist bestimmt längst nicht mehr in der Schweiz.

User #5446 (nicht angemeldet)

Solche Hunderassen müssen verboten und Halter happig bestraft werden.

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ol
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