Kanton zieht mit Feuerverbot nach
Nach zahlreichen anderen Kantonen hat nun auch Zürich ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Höhenfeuer, wie sie am 1. August gerne angezündet werden, sowie für bestehende Feuerstellen auf Picknickplätzen.

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Für kontrollierte Grillfeuer im Garten oder auf der Terrasse gilt das Feuerverbot hingegen nicht, teilte der Kanton am Freitag mit.
Das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August ist gemäss Mitteilung erlaubt. Die Behörden rufen aber zu sorgfältigem Umgang auf. Besonders zu beachten sei, dass ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Wäldern eingehalten werde.
Das Verbot werde erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Gemeinden könnten zudem auf ihrem Gebiet jederzeit noch schärfere Verbote anordnen.
-Mitteilung der SDA (mis)






