Kanton Uri kann Liegenschaften künftig einfacher schätzen
Für die Schätzung der Steuerwerte von Liegenschaften ist im Kanton Uri bald kein Hausbesuch der Behörden mehr notwendig.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Uri hat eine Vereinfachung des Schätzungswesens von Liegenschaften angenommen.
- Die neue Methode kommt wohl erstmals 2027 zum Einsatz.
Im Kanton Uri wird der Steuerwert von Liegenschaften künftig vom Schreibtisch aus und nicht mehr vor Ort bestimmt. Das Stimmvolk hat heute Sonntag eine Vereinfachung des Schätzungswesens klar gutgeheissen.
Die Urnerinnen und Urner befürworteten die Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern an der Urne mit einem Ja-Stimmenanteil von 78,16 Prozent (6165 Ja zu 1723 Nein). Die Stimmbeteiligung betrug 30,7 Prozent.
Die neue Schätzungsmethode führt zu Kosteneinsparungen von 3,2 Millionen Franken, weil in den meisten Fällen der unbeliebte Hausbesuch durch die Steuerbehörde für einen Augenschein vor Ort entfällt.

Die Eigenmiet- und Steuerwerte von Liegenschaften werden künftig nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig in einem vereinfachten Verfahren ermittelt. Die Revision soll insgesamt nicht zu einer höheren Eigenmietwertbesteuerung führen. Als flankierende Massnahme kann der Landrat den Abzug auf dem Eigenmietwert von aktuell 25 auf 30 Prozent erhöhen.
Neue Methode kommt 2027 zum Einsatz
Dass sich Uri jetzt zu dem Systemwechsel entschieden hat, hängt auch damit zusammen, dass die Software, auf welcher die Behörde die Liegenschaftssteuern berechnet, 17 Jahre alt ist und Ende 2023 abgeschaltet wird, just dann, wenn die nächste allgemeine Neuschätzung ansteht. Die ersten Neuschätzungen nach der neuen Methode dürfte es 2027 geben.
Das Parlament hat der Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern einstimmig gutgeheissen. Abgestimmt wurde, weil im Kanton Uri Gesetzesänderungen dem obligatorischen Referendum unterstehen.