Kanton Solothurn führt Zulassungsbeschränkungen für Fachärzte ein
Die Solothurner Regierung hat Höchstzahlen für die Zulassung von Fachärztinnen und Fachärzten beschlossen. Dies betrifft vorerst Kardiologen und Orthopäden in städtischen Regionen. Hausärzte, Kinderärzte und Psychiater sind von den Beschränkungen nicht betroffen, wie der Kanton am Dienstag mitteilte.
Laut der am Dienstag vom Regierungsrat beschlossenen Verordnung wird das Fachgebiet «Kardiologie» auf maximal 27,5 Vollzeitstellen (heute 20,9), das Fachgebiet «Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates» auf maximal 55,4 Vollzeitstellen (heute 39,0) begrenzt. Die Beschränkung gelte für die Gebiete Olten und Solothurn sowie bei der Orthopädie zusätzlich für das Gebiet Grenchen.
Mit einer Verordnung setzt Solothurn Vorgaben des Bundes um, wonach die Kantone in mindestens einem medizinischen Fachgebiet Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich festlegen müssen. Das Solothurner Stimmvolk nahm im Juni 2023 mit 63 Prozent Ja-Stimmen die entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes an.
Bewusste Entscheidungen trotz Ärztemangel
Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass im Kanton Solothurn in der Grundversorgung ein Ärztemangel herrsche. Dies betreffe neben Hausärzten, Kinderärzten sowie Psychiatern auch einige Spezialdisziplinen. Das Departement des Innern habe die Ärzteschaft bei der Erarbeitung der Vorlage einbezogen und man wolle «die Höchstzahlen mit Augenmass umsetzen», heisst es in einer Mitteilung.
Die Höchstzahlen sind für die Kantone ein Instrument, um das ambulante Angebot zu steuern und die Zulassung von Fachärztinnen und Fachärzten einzuschränken. Ärztinnen und Ärzte benötigen die Zulassung, um ihre Leistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können.