Kanton Luzern soll Hälfte der Deponiesanierungskosten übernehmen
Luzerner Gemeinden sollen Deponiesanierungen, bei welchen der Verursacher finanziell nicht in die Pflicht genommen werden kann, nicht mehr allein bezahlen. Der Kantonsrat ist in dieser Frage einem Kommissionsvorschlag gefolgt und nicht dem Antrag der Regierung.

Das Parlament sprach sich mit 96 zu 16 Stimmen dafür aus, dass das Konto zur Finanzierung der Sanierungen je hälftig vom Kanton und den Gemeinden gemeinsam geäufnet wird. Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, dass die Kosten vollständig bei den Gemeinden bleiben sollen.
«Am Schluss zahlen immer die Steuerpflichtigen», sagte Sandra Meyer-Huwyler (SVP) zur Finanzierung der Altlastensanierung. Sie bezeichnete die von der Kommission gefundene Lösung aber als «solidarisch». Bei den Gemeinden sei die Absicht des Regierungsrats, die Finanzierung bei ihnen zu lassen, auf Unverständnis gestossen, sagte Hanspeter Bucheli (Mitte).
Samuel Zbinden (Grüne) sagte, es sei nicht einzusehen, wieso der Kanton mit seiner guten Finanzlage die Kosten bei den Gemeinden belassen wolle. Auch Sara Muff (SP) und Simon Howald (GLP) sprachen sich für den Kostenteiler aus. Die Gemeinden hätten die Belastungen nicht verursacht, sagte Muff.
Bei den Freisinnigen unterstützte dagegen eine Mehrheit die Regierungslösung. Thomas Meier (FDP) sagte, dass die Kosten für den Kanton nicht in den Finanzplänen eingestellt seien.
Der Kanton werde bei der Kommissionslösung mit mehreren Millionen mehr belastet, bestätigte Regierungsrat Fabian Peter (FDP). Der Vorschlag der Kommission, den Kanton finanziell in die Pflicht zu nehmen, verstosse ferner gegen die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
Unbestritten war im Parlament aber, dass die seit 2017 geltende Finanzierung geändert werden solle. Statt über eine Sonderabgabe pro Kopf, soll das Konto für die Deponiesanierungen über die ordentlichen Steuereinnahmen bereitgestellt werden.
Bis 2017 hatte der Kanton die Kosten von Deponiesanierungen übernommen, bei denen der Verursacher finanziell nicht in die Pflicht genommen werden konnte. Im Rahmen eines Sparpakets übertrug er diese Aufgabe den Gemeinden und führte eine Sonderabgabe ein.
In der Gesamtabstimmung nach erster Lesung wurde die Vorlage mit 114 zu 0 Stimmen gutgeheissen.






