Kanton erlässt Massnahmen nach Japankäferfunden in Zug und Baar
Auf dem Gebiet der Stadt Zug und ihrer Nachbargemeinde Baar sind 22 Japankäfer gefangen worden. Um eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, wurden für weite Teile des Kantons Massnahmen in Kraft gesetzt.

Um festzustellen, ob und wo sich der Japankäfer ausbreitet, installierte der Kanton Zug ein Fallennetz, wie er am Donnerstag mitteilte. In diesem blieben 22 Exemplare des eingeschleppten Schädlings hängen, und zwar auf dem Gebiet der Gemeinden Zug und Baar.
Für das Gebiet, das vom Käfer befallen ist, erliess der Kanton Massnahmen. Bis Ende September dürfen in dem Befallsherd Rasen- und Grünflächen nicht mehr bewässert werden. Dies soll die Überlebenswahrscheinlichkeit der Larven im Boden verringern, denn diese benötigen zu ihrer Entwicklung Feuchtigkeit. Blumen, Gemüse und Topfpflanzen dürfen gegossen werden. Zudem darf keine Oberflächenerde aus dem Befallsherd transportiert werden.
Auch für das Gebiet um den Befallsherd, die sogenannte Pufferzone, gelten besondere Vorschriften. Sowohl aus dem Befallsherd als auch aus der Pufferzone darf kein Pflanzenmaterial aus der Grünpflege transportiert werden. Innerhalb der gleichen Zone ist der Transport erlaubt. Die Grüngutentsorgung der Gemeinde könne weiterhin genutzt werden, teilte der Kanton mit.
Der Japankäfer kann grosse Schäden anrichten. Er befällt etwa Maispflanzen, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Zierpflanzen und Rasen. Ziel sei es deswegen, den Käfer zu tilgen, teilte der Kanton Zug mit.






