Kanton Bern schafft Härtefallregelung bei Tierseuchen

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Bern,

Der Kanton Bern führt eine Härtefallregelung für Betriebe ein, die bei Tierverlusten nicht von der Tierseuchenkasse entschädigt werden. Die Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn die Krankheiten nicht gesetzlich geregelt, die Verluste erheblich und die Existenz des Betriebs gefährdet sind.

Wenn die Tierseuchenkasse nicht zahlt, will der Kanton Bern den Landwirtschaftsbetrieben aushelfen. (Symbolbild)
Wenn die Tierseuchenkasse nicht zahlt, will der Kanton Bern den Landwirtschaftsbetrieben aushelfen. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/ANGELIKA WARMUTH

In den vergangenen Jahren kam es im Kanton Bern sporadisch zu seuchenhaft auftretenden Tierkrankheiten wie Botulinumvergiftungen bei Milchkühen, Virale Hämorrhagische Krankheit bei Mastkaninchen oder Salmonellenbefälle. Sie wurden nicht von der Tierseuchenkasse abgedeckt, weil die Bundesgesetzgebung dafür keine Entschädigung vorsieht, wie aus dem Vortrag zur entsprechenden Verordnungsänderung hervorgeht.

Der Berner Bauern Verband regte daraufhin die Einführung einer Härtefallklausel an. Nun wurde die Härtefallklausel in einer Teilrevision in die Tierseuchenverordnung aufgenommen. Die Änderungen der Revision treten Anfang August in Kraft, wie die kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Donnerstag mitteilte.

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