Kanton Bern plant Steuerentlastung für tiefere Einkommen
Wer im Kanton Bern nicht so viel verdient, soll künftig etwas weniger Steuern zahlen. Der Regierungsrat hat nun ausgearbeitet, wie er das bewerkstelligen will. Die nötigen Schritte schickt er bis am 20. Dezember in die Vernehmlassung.
Der Kanton Bern gehört bekanntlich nicht zu den Steuerparadiesen der Schweiz. Die bernische Steuerstrategie sieht daher vor, dass sich die Belastung für natürliche und juristische Personen im Quervergleich mit den anderen Kantonen Richtung Mittelfeld bewegen soll.
Der Regierungsrat hat dazu Steueranlagesenkungen für natürliche und juristische Personen im Umfang von 200 beziehungsweise 100 Millionen bis ins Jahr 2030 in Aussicht gestellt. Erste Tranchen sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung.
Handlungsbedarf bei tieferen Einkommen
Besonderer Handlungsbedarf bestehe bei den tieferen Einkommen, schreibt die bernische Finanzdirektion in einer Mitteilung vom Freitag. Der Regierungsrat beantragt daher eine Senkung der Tarifstufen bei tiefen Einkommen und gleichzeitig eine «merkliche Erhöhung» des sogenannten «Abzugs für bescheidene Einkommen».
Damit könne eine spürbare Entlastung für Personen mit tieferen und mittleren Einkommen erreicht werden, heisst es in der Mitteilung weiter.
Um die Progression zu glätten, schlägt die Regierung zwei Varianten vor. Eine geht von einer Entlastung von rund 190 Millionen Franken aus, eine andere von rund 130 Millionen Franken.
Abschaffung der «Heiratsstrafe»
Ausserdem will der Kanton Bern auch eine «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer abschaffen. Diese entsteht aufgrund des geltenden Rechts, weil die Steuerfreigrenze von 100‘000 Franken, wie sie unverheirateten Personen zusteht, bei verheirateten Personen nicht doppelt gewährt wird. Der Regierungsrat sieht deshalb für verheiratete Personen zukünftig eine Freigrenze von 200'000 Franken vor.
In der Steuergesetzrevision 2027 berücksichtigt der Regierungsrat ausserdem verschiedene Vorstösse, die der Grosse Rat überwiesen hat. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen des Bundesrechts übernommen.
Nicht Teil der Steuergesetzrevision 2027 ist das Projekt eines neuen amtlichen Bewertungssystems. Es wird in einer separaten, späteren Revision umgesetzt.