Kanton Baselland soll Verantwortung für Fahrenden-Plätze übernehmen
Nicht mehr die Gemeinden, sondern der Kanton soll Fahrenden künftig Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung stellen. Die Baselbieter Regierung unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Diese überträgt die Verantwortung und Kompetenz auf den Kanton, solche Plätze festzulegen, sie zu erstellen und zu unterhalten. Dem Kanton fällt die raumplanerische Aufgabe zu, entsprechende Zonen dafür einzurichten. Damit kann er bei Bedarf auch Grundstücke im Finanzvermögen in Verwaltungsvermögen umwidmen oder Land für die Aufgabe erwerben, wie es in der Vorlage heisst.
Der Kanton zieht von den Fahrenden für die Benutzung der Plätze kostendeckende Tagespauschalen ein und übernimmt gemäss Gesetzesrevision allfällige Sozialhilfekosten von Schweizer Jenischen und Sinti. Für die Fallführung bleibt die Gemeinde am Aufenthaltsort zuständig.
Die Kosten für Kindergarten und Primarschule von Fahrenden-Kindern gehen zu Lasten der Einwohnergemeinden. Damit die Standortgemeinde eines zukünftigen Platz nicht alles alleine tragen muss, werden die Kosten des Vorjahres nach Massgabe der Einwohnerzahl auf alle Gemeinden verteilt, wie es im angepassten Gesetzestext heisst.
Die personelle und finanzielle Verantwortung wandert somit von den Gemeinden zum Kanton. Damit soll sichergestellt werden, dass das Baselbiet die vom Bund vorgeschriebenen Plätze für Jenische und Sinti realisieren kann.
Nach dem geltenden Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze, das seit 2014 in Kraft ist, erfolgt die Festlegung von Standorten durch den kommunalen Nutzungsplan und erteilt den Betrieb und Unterhalt an die Gemeinden. Dies habe «nicht zum erhofften Erfolg» geführt. Deshalb müsse der Kanton nachbessern und die Gemeinden entlasten, heisst es in der Vorlage.
Zurzeit gibt es im Kanton drei Durchgangsplätze, in Allschwil, Liestal und Wittinsburg. Der Kanton richtete in Füllinsdorf einen provisorischen ein. Dieser ist nur bis 2027 in Betrieb, da das Land anderweitig benötigt wird.






