Kanton Aargau hat zum AKW-Betrieb nichts zu sagen
Der Aargauer Regierungsrat kann die Laufzeit des AKW Beznau nicht beeinflussen. Die Zuständigkeit liegt beim Bund.

Der Aargauer Regierungsrat kann die Laufzeit des AKW Beznau nicht beeinflussen: Zuständig für die Sicherheit und die Bewilligung sei allein der Bund, hält er in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine SP-Interpellation fest.
Die Betreiberin Axpo will die beiden Reaktorblöcke bis 2032 beziehungsweise 2033 laufen lassen. Eine eigentliche Laufzeitverlängerung gibt es rechtlich aber nicht, wie der Regierungsrat schreibt.
Die Bewilligung gelte unbefristet, solange die Aufsichtsbehörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), keine Sicherheitsbedenken habe. Die SP wollte vom Regierungsrat unter anderem wissen, ob er auf eine Sicherheitsprüfung drängt und welche Risiken für den Kanton als Axpo-Miteigentümer bestehen.
Sicherheit hat Vorrang vor finanziellen Interessen
Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, er wolle keinen zusätzlichen Druck auf die Axpo ausüben. Die nächste umfassende Sicherheitsüberprüfung sei ohnehin gesetzlich vorgeschrieben und werde durch das Ensi kontrolliert.
Eine politisch motivierte Beschleunigung lehnt er ab, da dies die Qualität gefährden könnte. Finanziell trägt der Kanton bei Ausfällen zwar Risiken, profitiert aber von Dividenden und Steuern, wie der Regierungsrat weiter festhält.
Für ihn gilt jedoch klar das Primat der Sicherheit: «Kann ein Kernkraftwerk nicht mehr sicher betrieben werden, ist es sofort ausser Betrieb zu nehmen.» Die Gesetzgebung sei diesbezüglich aber klar. «Sie lässt bewusst keinen Spielraum zu.»