In Notlagen werden virtuelle Ratssitzungen im Aargau möglich
Der Aargauer Grosse Rat hat einstimmig beschlossen, künftig virtuelle und hybride Sitzungen zu ermöglichen.

Die Sitzungen des Aargauer Grossen Rats und der Regierung können in Zukunft auch virtuell oder hybrid durchgeführt werden. Der Grosse Rat hat sich am Dienstag einstimmig für entsprechende Gesetzes- und Dekretanpassungen ausgesprochen.
Trotz der Möglichkeit von Online-Sitzungen wird sich der Grosse Rat aber auch in Zukunft grundsätzlich in Aarau treffen.
Nur wenn die physische Teilnahme «aufgrund einer Krisensituation nicht oder nur sehr erschwert möglich» ist, werden virtuelle oder hybride Sitzungen anberaumt, wie mehrere Parteien betonten.
Technische Probleme bei Abstimmung
Der Grosse Rat nahm am Dienstag in der zweiten Beratung noch kleine Korrekturen an der Vorlage vor. So strich er einen Absatz über technische Probleme bei virtuellen Sitzungen. Ursprünglich hiess es, dass eng ausgefallene Abstimmungen wiederholt würden, falls einige Mitglieder ihre Stimmen nicht hätten abgeben können.
Nachdem die FDP in der ersten Beratung einen Prüfantrag gestellt hatte, stufte die Regierung diesen Absatz als unzweckmässig ein. Ob ein technisches Problem bestanden habe, könne nicht nachweisbar festgestellt werden – damit könnte bei jeder Abstimmung grundlos eine Wiederholung gefordert werden, befand die Regierung sinngemäss.
Virtuelle Lösungen für technische Probleme
Sie wies zudem darauf hin, dass auch im Grossratsgebäude hin und wieder ein Abstimmungsknopf nicht funktioniere. Da entscheide das Ratspräsidium jeweils im Einzelfall, wie verfahren werde. Dieser pragmatische Ansatz könne auch bei Online-Sitzungen verfolgt werden.
Die neuen Bestimmungen sollen nach Ablauf der Referendumsfrist auf den 1. April 2026 in Kraft gesetzt werden. Nach einer ersten Krisensituation mit virtuellen oder hybriden Sitzungen soll geprüft werden, ob sich das Gesetz bewährt oder es Anpassungen braucht.