Grosser Rat senkt die Einbürgerungsgebühren im Kanton Basel-Stadt
Wer jünger als 25 ist, muss in Basel-Stadt keine Einbürgerungsgebühren mehr bezahlen. Für alle anderen sinken die Gebühren. Der Grosse Rat hat dies am Mittwoch mit 78 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

Auch Menschen mit tiefem Einkommen sollen keine Gebühren mehr bezahlen, wenn sie auf Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen angewiesen sind. Mit der beschlossenen Änderung kostet der Weg zum Schweizer Pass in der Stadt Basel neu 900 statt wie bisher 1750 Franken.
In der Gemeinde Riehen müssen Einbürgerungswillige künftig 1800 statt 2650 bezahlen, in Bettingen 1500 statt 2350 Franken. Inbegriffen sind jeweils 100 Franken Bundesgebühren. Die vorberatende Kommission schätzt die Mehrkosten auf rund 1 Million Franken pro Jahr bei der Umsetzung.
Für eine entsprechende Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes sprachen sich alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP aus. Die Neuerung geht auf eine Motion von Mahir Kabakci (SP) zurück, der einen Gebührenerlass für Menschen unter 25 verlangte. Davon ausgehend hatte das Parlament über den Antrag der Regierung sowie über einen Vorschlag der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) zu entscheiden.
Die Regierung wollte nicht so weit gehen wie die Kommission. Sie befürwortete einen Gebührenerlass für unter 25-Jährige, jedoch keine sonstigen Senkungen. Die JSSK hielt in ihrer Gesetzesrevision fest, dass kantonale Einbürgerungsverfahren gebührenfrei sein sollen. Bei kommunalen Verfahren sollen die Gebühren bestehen bleiben mit Ausnahme der genannten jungen Altersgruppe und Menschen mit tiefen Einkommen.
Bei der Gegenüberstellungen der beiden Vorschläge obsiegte der Kommissions- über den Regierungsvorschlag mit 67 zu 24 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Mehrheit der LDP unterstützte den Regierungsvorschlag, während die anderen bürgerlichen Parteien mit Ausnahme der SVP die JSSK-Variante befürworteten.
Motionär Mahir Kabakci vertrat die Meinung, dass politische Teilhabe nicht eine Frage des Portemonnaies sein solle. «Wenn jemand alle Voraussetzungen erfüllt, darf es sicher nicht am Geld scheitern», sagte der SP-Grossrat gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wenn mit einem Ausländeranteil von 38,7 Prozent im Kanton ein derart grosser Teil der Bevölkerung nicht abstimmen und wählen darf, müsse dies der Politik Bauschmerzen bereiten. Eine weitere Hürde könne so abgebaut werden.
Er habe schon Rückmeldungen von Menschen in der Lehre, im Studium oder aus dem Tieflohnsektor erhalten, die sich die Gebühren von fast 2000 Franken einfach nicht leisten könnten. Hinzu kämen dann oft weitere Ausgaben für Beglaubigungen und Übersetzungen von Dokumenten.
Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) sagte, dass die Kommission über Kabakcis Motion hinausgehe. Personen, die Leistungen des Staates in Anspruch nehmen, sollten sich nach Ansicht der Regierung auch daran beteiligen. Zudem sei schon heute in Härtefällen ein Gebührenerlass möglich.
FDP-Fraktionssprecher David Jenny (FDP) stellte sich hinter den JSSK-Bericht und sagte, er sei «erstaunt», dass die Regierung diesen Weg nicht gehen wolle. SVP-Fraktionssprecher Patrick Fischer hingegen sagte, dass die Teilrevision Fehlanreize für eine mehrfache und leichtfertige Einreichung von Gesuchen schaffe.






