Das Zürcher Verwaltungsgericht zieht einem privaten Kindergarten den Stecker: Die ausländischen Kindergärtnerinnen hatten kein gültiges Lehrdiplom. Um welchen Kindergarten es sich handelt, geht aus dem Urteil nicht hervor.
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Das Zürcher Volksschulamt wies den Kindergarten bereits im Dezember 2016 an, seinen Betrieb auf Januar 2017 einzustellen. Grund dafür war, dass die Angestellten kein gültiges Lehrdiplom hatten, weder aus dem Kanton Zürich noch aus einem anderen Kanton.

Die Angestellten hatten zwar Diplome aus dem Ausland, diese sind in der Schweiz allerdings nicht gültig. Dass es sich beim besagten Kindergarten um eine private Institution handelt, spielt dabei keine Rolle. Auch Lehrer an Privatschulen brauchen ein anerkanntes Patent.

Die Leiterin des Kindergartens sah dies naturgemäss anders und rekurrierte. Die ausländischen Diplome ihrer Lehrerinnen würden zu Unrecht nicht anerkannt, beschwerte sie sich bei der Bildungsdirektion und anschliessend beim Verwaltungsgericht.

Nach der Bildungsdirektion kam jedoch auch das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass es nun nicht darum gehe, irgendwelche Diplome anzuerkennen, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Das sei Aufgabe der Erziehungsdirektorenkonferenz.

Hier gehe es um Bewilligungsvoraussetzungen, die nicht erfüllt seien. Im vorliegenden Fall sei der gleichwertige Unterricht nicht gewährleistet. Es sei deshalb richtig, die Bewilligung zu entziehen.

-Mitteilung der SDA (mis)

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