Geplante Revision des Aargauer Gemeindegesetzes steht im Gegenwind
Die Aargauer Regierung muss bei seinen Vorschlägen zur Totalrevision Gemeindegesetzes wohl nochmals über die Bücher. Die bürgerlichen Parteien zerzausen die Vorschläge und fordern einen «Zwischenstopp». Mehr Unterstützung gibt es bei SP, Grünen und GLP.

Der Regierungsrat will mit der Totalrevision des mehr als 40 Jahren alten Gemeindegesetzes die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Gleichzeitig sollen die Gemeinderäte etwas mehr Handlungsspielraum erhalten. Die Revision solle den Grundstein für «ein moderneres, digital-freundliches und bürgernahes Gemeinderecht» legen, schrieb der Regierungsrat in seinem Entwurf.
In der Anhörung sind die Vorschläge des Regierungsrat auf viel Kritik gestossen. Die bürgerlichen Parteien lassen kaum ein gutes Haar an den zentralen Neuerungen. Vor allem die drohende Schwächung der Gemeindeversammlung und zusätzliche Bürokratie rufen Kritik hervor.
Die FDP geht am weitesten und stellt die Notwendigkeit der Totalrevision infrage. Der Entwurf bringe wenig Neues, weise Lücken auf und sei nicht dringlich, hält die FDP fest. Die wenigen sinnvollen Neuerungen könnten auch unkompliziert in das bestehende Gemeindegesetz integriert werden. Die FDP fordert den Regierungsrat zu einem «Zwischenstopp» auf.
Die SVP lehnt die Vorlage in weiten Teilen ab. Sie sieht durch den Entwurf die Gemeindeautonomie und die direkte Demokratie geschwächt. Die Partei wehrt sich gegen die Ausweitung von direkten Urnenabstimmungen. Dies würde die Diskussion an der Gemeindeversammlung untergraben, hält die Partei fest.
Die Mitte-Partei äussert sich zwar grundsätzlich positiv zur Revision. Sie lehnt jedoch die Einführung eines schriftlichen Anfragerechts im Vorfeld der Gemeindeversammlung ab, ebenso ein konstruktives Referendum über Budget und Steuerfuss.
Mehr Unterstützung findet der Regierungsrat bei der SP, den Grünen und der GLP. Die SP ist mit den meisten Vorschlägen des Regierungsrats einverstanden. Die Partei indes den Vorschlag eher ab, dass über gewisse Gemeindevorlagen direkt an der Urne abgestimmt werden kann. Es sei wichtig, dass in einer Gemeindeversammlung öffentlich diskutiert werden könne, hält die SP fest.
Die SP lehnt wie die GLP die vorgeschlagene Rügepflicht an einer Gemeindeversammlung als realitätsfremd ab. Es sei für einen Stimmberechtigten kaum machbar, allfällige Verfahrensfehler während einer laufenden Debatte sofort rechtsgenüglich vorzubringen, halten sie fest.






