Stadt Zürich

    Gemeinderat Zürich zieht Urteil zum Trottoir-Parkieren weiter

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Die Stadt Zürich will dafür kämpfen, dass Handwerker und Spitexangestellte auf dem Trottoir parkieren dürfen. Der Gemeinderat Zürich hat am Mittwoch beschlossen, den abschlägigen Entscheid des Bezirksrats an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.

    Über das Parkieren auf dem Trottoir in der Stadt Zürich muss nun das Verwaltungsgericht urteilen. (Archivbild)
    Über das Parkieren auf dem Trottoir in der Stadt Zürich muss nun das Verwaltungsgericht urteilen. (Archivbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Die Stimmbevölkerung hatte die neue Parkkartenverordnung im September 2025 angenommen. Zürcher Fussgänger- und Sehbehindertenverbände hatten jedoch gegen Teile der neuen Parkkartenverordnung rekurriert. Sie befürchteten, dass künftig Autos und Lieferwagen auf den Trottoirs den Weg versperren.

    Danach hob der Bezirksrat die städtische Ausnahmeregelungen auf. Er befand, Sonderrechte für das Parkieren auf dem Trottoir verstiessen gegen Bundesrecht.

    Das wollte der Zürcher Gemeinderat nicht hinnehmen und stimmte am Mittwoch mit 94 zu 22 Stimmen für einen Weiterzug des Urteils des Bezirksrats an das Verwaltungsgericht. Sowohl Stadtrat als auch Gemeinderat fordern pragmatische Lösungen für das Gewerbe, Pflegepersonal und Notfalldienste.

    Gericht soll Zuständigkeit klären

    Wer in der Stadt arbeitet, soll für kurze Einsätze auf dem Trottoir halten dürfen, sofern keine regulären Parkplätze vorhanden sind und der Fussverkehr nicht blockiert wird. Aus Sicht der Ratsmehrheit schränkt der Bezirksrat die städtische Eigenständigkeit zu stark ein.

    Es gelte nun zu klären, ob es um eine verkehrspolizeiliche Vorschrift nach Strassengesetz geht und der Bund dafür zuständig ist oder ob es beim Parkieren auf dem Trottoir um den gesteigerten Gemeingebrauch geht, dessen Regelung in die Zuständigkeit der Stadt Zürich fällt, erklärte Karin Rykart (Grüne).

    Für einen Weiterzug des Urteils sprach sich die FDP aus. «Für das Gewerbe ist die Parkkartenverordnung eine faire Lösung», sagte Christian Huser. Das Gewerbe brauche verlässliche Rahmenbedingungen und müsse kurzfristige Parkmöglichkeiten haben. Benedikt Gerth von der Mitte erachtet es ebenfalls als wichtig, dass man dem Gewerbe entgegen kommt.

    Auch die SP stimmte für einen Weiterzug. «Die Stimmbevölkerung hat das Gesamtpaket angenommen und hat ein Recht auf eine gerichtliche Abklärung», sagte Severin Meier.

    Die SVP unterstütze zwar den Gang vors Verwaltungsgericht. Doch stellte Stephan Iten die Frage in den Raum, wie zukünftig mit Vorlagen umgegangen werde, wenn darin rechtlich fragwürdige Passagen enthalten seien.

    Trottoir Fussgängern vorbehalten

    Gegen einen Weiterzug sprach sich hingegen Leonora Seiler von den Grünen aus. Das Trottoir sei für die Fussgänger da und solle auch in Zukunft ein Schutzraum für diese bleiben.

    Bedenken meldete auch Michael Schmid von der AL an. Ziehe der Gemeinderat das Urteil jetzt weiter mit ungewissem Ausgang, verzögere sich die Einführung der Parkkartenverordnung um weitere Jahre. Es sei daher angebracht das jetzige Urteil zu akzeptieren und die Parkkarte, die dennoch Vorteile für das Gewerbe bringe, bereits im Januar einzuführen

    Das Verwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob Zürich diese Sonderrechte gewähren darf. Bis zum Urteil bleiben die strittigen Regeln gesperrt.

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    Kommentare

    User #3541 (nicht angemeldet)

    Logisch, wenn man erst Parklätze abbaut, muss man nachher das Trottoir zweckentfremden. Auf dem Trottoir parken auch häufig E-trottis, wie Kraut und Rüben mitten im Weg aufgestellt. dazu noch die Velos, die überall herumsausen. Fussgänger können gucken, wo sie bleiben. Danke, Verkehrspolitik.

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