Gemeinde verhängt absolutes Feuerwerk- und Feuerverbot

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Werdenberg,

Im Kanton St. Gallen wie auch in anderen Kantonen herrscht aktuell eine grosse Trockenheit. Die Niederschlagsmengen liegen seit Frühling 2018 zum Teil massiv unter dem jährlichen Durchschnitt, was zu einer tiefen Wasserführung in Oberflächengewässer führt. Ebenso sind die Temperaturen im Juni und Juli über dem jahreszeitlichen Mittel.

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Das langanhaltende Hoch führt seit längerem zu einer stabilen Wetterlage. Vereinzelt und lokal gab es Gewitter. Die hohe Temperatur, die tiefe Niederschlagsmenge und der Wind haben die Wald- und Flurböden ausgetrocknet. Die Brandgefahr auf Feldern, Wiesen, im Wald und in Gärten ist deshalb sehr gross. Funkenflug eines Feuers, brennende Streichhölzer oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren sowie Feuerwerkskörper können ein Feuer entfachen und zu einem grossen Schadenereignis führen. Die Langzeitprognosen kündigen keine Veränderung der Wetterlage bis Mitte August an. Dies wird die allgemeine Brandgefahr eher verschärfen als entspannen. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat diese Woche ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.

Für die Gemeinden Grabs, Gams und Sennwald ist dieses Verbot zu wenig umfassend. Die Gemeinderäte der erwähnten Gemeinden haben in Absprache mit den Feuerwehrkommandanten und dem Regionalen Führungsstab beschlossen, ab Freitag, 27. Juli 2018, bis auf Widerruf ein absolutes Feuerwerk- und Feuerverbot im Freien auf dem jeweilig ganzen Gemeindegebiet auszusprechen. Mit dieser Verfügung ist es strikte untersagt, Feuer im Freien zu entfachen, Raucherwaren unachtsam wegzuwerfen sowie Feuerwerk jeglicher Art zu entzünden.

-Mitteilung der Gemeinde Grabs (mis)

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