Zwei Aargauer Lehrer, die eine Schulreise im Juli 2013 begleiteten, stehen heute vor Gericht. Ein Schüler stürzte beim Ausflug mehrere Meter in die Tiefe und verstarb eine Woche später im Spital.
Zwei Lehrer stehen heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Laufenburg.
Zwei Lehrer stehen heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Laufenburg. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Lehrer stehen heute vor dem Bezirksgericht Laufenburg.
  • Der Grund: Im Juli 2013 verstarb ein Schüler auf einer Schulreise, die sie organisierten und betreuten.
  • Der Klassenlehrer überwachte seine Schüler gemäss Anklageschrift zu wenig intensiv.

Zwei Aargauer Lehrer mussten sich heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten. Der Grund: Auf einer Schulreise am 2. Juli 2013 stürzte ein Schüler mehrere Meter in die Tiefe. Eine Woche nach dem Unfall verstarb der schwer verletzte Zwölfjährige im Spital.

Der 60-jährige Hauptorganisator des Ausflugs und der 53-jährige Bezirksschul-Klassenlehrer des Verunfallten wurden heute vom Bezirksgericht Laufenburg der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen frei gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Organisator vor, die Schüler sowie die Lehr- und Begleitpersonen zu wenig über die konkreten Gefahren der steilen Böschung informiert zu haben. Auch seien keine Lehrpersonen unmittelbar vor der steilen Böschung mit dem klaren Auftrag zur Überwachung postiert worden.

Staatsanwaltschaft doch für Freispruch

Doch zu Beginn der Verhandlung im kleinen, voll besetzten Gerichtssaal erklärte der Staatsanwaltschaft überraschend, er plädiere auf Freispruch. Es liege keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.

Es habe keine Sorgfaltspflichtverletzung bestanden, befand das fünf Mitglieder zählende Bezirksgericht einstimmig. Bei den beiden Lehrern sei ein Gefahrenbewusstsein vorhanden gewesen. Sie hätten bei mehreren gefährlichen Stellen Aufsichtspersonen positioniert.

Das Gericht müsse nicht weitere, mögliche Sorgfaltspflichten suchen, die nicht in der Anklageschrift aufgeführt seinen, hielt der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung weiter fest. Man dürfe die Verantwortung nicht überspannen, sonst gebe es keine Schulausflüge mehr.

Lehrer leiden

Die beiden Bezirksschullehrer hatten gleich zu Beginn der Verhandlung ankündigen lassen, dass sie keinerlei Fragen des Bezirksgerichts beantworten würden. Sie würden ihr Recht auf Aussageverweigerung beanspruchen.

Zum Schluss der Verhandlung meldete sich der 60-jährige Lehrer dann aber doch noch zu Wort. Das tragische Unglück habe ihn erschüttert, sagte er. Als er zwei Jahre später angeklagt worden sei, sei er schockiert gewesen. Er könne sich vorstellen, wie schlimm alles für die Eltern der verunglückten Schülers sei.

Der Lehrer sagte weiter, er könne noch unterrichten, weil er von seinem Umfeld gestützt werde. Auch sein 53-jähriger Kollege gab an, er leide noch immer wegen des Unfalls.

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