Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Oetwil am See

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    Stäfa,

    Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen, welche rasch ausser Kontrolle geraten. Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus.

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    Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kleinere Regenmengen wie ein- bis zweistündige Gewitter oder leichter Regen können die Situation nicht nachhaltig entschärfen. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat die Situation bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt und per sofort ein allgemeines Feuerverbot erlassen.

    Die 1.-August-Feier findet statt, es wird jedoch kein Feuer angezündet und es darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.

    Es ist somit ab sofort verboten,

     offene Feuer im Freien zu entfachen (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)

     mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, zu grillieren

     Feuerwerk abzubrennen

     Höhenfeuer zu entfachen

    Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden langanhaltende und sich über weite Flächen erstreckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

    -Mitteilung der Gemeinde Oetwil am See (vas)

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