Die Schulkommission ersuchte den Gemeinderat vor längerer Zeit, die zunehmende Problematik der Elterntaxis vor dem Schulhaus zu überprüfen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Im Dezember 2017 fand deshalb eine erste Besprechung mit der Kantonspolizei statt.
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Dabei ergab sich, dass der Fussgängerstreifen vor dem Schulhaus schlecht frequentiert ist und nur von sehr wenigen Primarschülern benutzt wird. Die Werte liegen weit unter den geforderten Fussgängermengen (DTV mindestens 3‘000 Fahrzeuge und 100 Personen bzw. 75 Schulkinder innerhalb 5 Stunden in einem Tag). Die Aufhebung des Fussgängerstreifens war deshalb angezeigt und aus Sicht der Kantonspolizei zwingend.

Die Schüler queren die Fahrbahn der Kirchstrasse laut Erhebungen der Kantonspolizei flächig auf der ganzen Länge der Kirche. Eine kanalisierte, konkrete «Wunschlinie» war nicht festzustellen und aufgrund der örtlichen Verhältnisse auch kein Sicherheitsproblem. Ein markierter Fussgängerstreifen verpflichtet Fussgänger grundsätzlich innerhalb von 50 Metern vor und nach dem Übergang nur die markierte Querung zu benutzen, was im deutlichen Widerspruch zur heutigen Praxis der Schülerinnen und Schüler steht.

Auf der Südseite der Kirchstrasse (zwischen dem Veloständer Schulhaus und dem Seniorama) abgestellte Fahrzeuge (Elterntaxis) ergeben speziell zu Beginn oder am Ende der Unterrichtszeiten ein Sicherheitsdefizit. Dabei können die querenden Schulkinder durch Verkehrsteilnehmende nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Diesem Missstand soll durch Ordnen der Parkierung auf der Strasse entgegengewirkt werden.

5 bis 6 Autolängen vor und nach einem markierten Parkfeld besteht ein faktisches Parkverbot. Das Parkieren ausserhalb markierter Parkfelder kann durch die Polizei mit einer Busse geahndet werden. Der Gemeinderat hat nun auf Antrag der Kantonspolizei beschlossen, den Fussgängerstreifen vor dem Schulhaus zu demarkieren und gleichzeitig ein Parkfeld vor dem Friedhof-Zugang einzuzeichnen. Der Rat hofft, dass mit dieser Massnahme die Übersicht vor dem Schulhaus verbessert und das Abstellen von Elterntaxis direkt vor der Schule eingedämmt werden kann. Auf die Vortrittsregelung in Form eines Fussgängerstreifens kann aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens auf der Kirchstrasse verzichtet werden. Der Rat appelliert an die Vernunft der Eltern, auf Taxidienste für ihre Kinder zu verzichten.

Auch die Fussgängerstreifen beim Einlenker Ruhebergstrasse/Seeblickstrasse wurden durch die Kantonspolizei überprüft. Die Übergänge weisen ebenfalls anlage- und sicherheitstechnische Mängel auf und sind deshalb ebenfalls zu demarkieren. Die Vorgaben bezüglich Fahrzeug- und Fussgängerfrequenz sind auch hier bei weitem nicht erfüllt. 2010 wurde auf der Ruhebergstrasse ein DTV von rund 700 Fahrzeugen anlässlich einer Verkehrszählung festgestellt. Die Kapo wird die Aufhebung demnächst verfügen.

-Mitteilung der Gemeinde Tübach (mis)

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