Stadt Basel

Die Erkenntnisse der GPK im Spezialbericht zur Basler Polizei

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) hat am Donnerstag ihren Spezialbericht zur Kantonspolizei Basel-Stadt veröffentlicht. Ein Auszug ihrer Erkenntnisse:

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats hat die Kantonspolizei Basel-Stadt genauer unter die Lupe genommen. (Symbolbild)
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats hat die Kantonspolizei Basel-Stadt genauer unter die Lupe genommen. (Symbolbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Ein zentrales Thema des knapp 70-seitigen Berichts ist der Personalunterbestand bei der Kantonspolizei Basel-Stadt. Der Unterbestand beim Korps stieg von 2021 bis 2024 unter anderem infolge von Kündigungen stark an. Der prognostizierte Unterbestand belief sich Ende 2025 auf 114 Vollzeitstellen. Ein Turnaround sei noch nicht absehbar, heisst es im Bericht.

Der Unterbestand wird laut GPK in den nächsten Jahren durch Pensionierungen verschärft. So wird bis ins Jahr 2034 bei der Kantonspolizei insgesamt mit 234 Pensionierungen gerechnet.

Die GPK kam unter anderem zum Schluss, dass die Regierung zu lange mit der Einführung der Arbeitsmarktzulage gewartet und die gesetzlichen Möglichkeiten für befristete Lohnerhöhungen nicht vollständig ausgeschöpft hat, wie es im Bericht heisst.

Die GPK stellte zudem fest, dass die Kündigungen vor allem durch Arbeitnehmende im Alter zwischen 25 und 44 Jahren und überproportional durch Frauen erfolgten. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist trotz Unterbestand aber laut GPK nicht gefährdet.

Der im Juni 2024 veröffentlichte Bericht des Verwaltungsrechtlers Markus Schefer hatte eine grosse Misere im Polizeikorps aufgezeigt. Viele der befragten Polizistinnen und Polizisten klagten über eine «Angstkultur», mangelndes Vertrauen in die Führung sowie über rassistische und sexistische Vorfälle. Als erste Massnahme hatte die Basler Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) den Polizeikommandanten Martin Roth freigestellt.

Der GPK-Bericht bestätigt, dass es in einzelnen Bereichen der Kantonspolizei Basel-Stadt zu sexistischem, rassistischem oder antisemitischem Verhalten kam. Laut der GPK gab es in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt fünf Personalverfahren bei der Kantonspolizei im Zusammenhang mit Rassismus, Sexismus oder antisemitischen Handlungen.

So gab es laut der GPK Probleme mit diskriminierendem Verhalten in Teilen des Korps. «Zweideutige und unmissverständlich rechtsextreme Symbole mit Nähe zu rechtsextremen, antidemokratischen und paramilitärischen Milieus seien präsent gewesen», heisst es in Berufung auf eine Auskunftsperson. Mitarbeitende seien trotz Vorfällen teilweise befördert oder in sensible Funktionen gesetzt worden, beispielsweise Personen mit antisemitischer Haltung zum Schutz der jüdischen Gemeinschaft.

In der GPK gibt es grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem Bericht Schefer. So wird insbesondere die Vernichtung der Gesprächsprotokolle kritisiert. Durch die Vernichtung könnten die Aussagen des Berichts nur beschränkt objektiviert werden, schreibt die GPK. Damit habe sich Schefer der qualitativen Prüfung der zentralen Aussagen im Bericht faktisch entzogen.

Auch sei der Bericht zu wenig systematisch und es fehlten quantitative Informationen, heisst es. Dennoch enthält der Bericht gemäss GPK «eine Reihe von ernstzunehmenden Informationen und Hinweisen zu problematischen Sachverhalten».

Gemäss dem GPK-Bericht stellte die Auftragsvergabe an Schefer durch den damaligen Polizeikommandanten einen Verstoss gegen die Unterschriftsregelung der Kantonspolizei dar. Der Auftrag wurde somit nicht regelkonform vergeben, wie die GPK festhält. Zwar gab Eymann mündlich grünes Licht dafür. Es hätte jedoch auch noch ihre Unterschrift oder die eines Mitglieds der Polizeileitung gebraucht.

Zudem kostete der Bericht Schefer rund 250'000 Franken und liegt damit über dem Schwellenwert von 150'000 Franken für eine freihändige Vergabe, wie es weiter heisst.

Mit der Vernichtung der Gesprächsprotokolle sei der Vertrag verletzt worden, schreibt die Oberaufsichtskommission. Im Auftrag stehe, dass «sämtliche Akten» während zwei Jahren nach Abschluss das Mandats auf Papier oder auf einer Drive aufbewahrt werden müssen.

Die GPK nimmt den damaligen Polizeikommandanten Martin Roth in ihrem Bericht immer wieder in Schutz. So könne ihm und der damaligen Polizeileitung kein Fehlverhalten nachgewiesen werden, heisst es. Vielmehr habe er die Kulturprobleme im Korps angehen wollen und auch den Bericht Schefer in Auftrag gegeben.

Das Korps habe die damalige Polizeileitung für zu zögerlich ergriffene Massnahmen verantwortlich gemacht und zu wenig Kenntnisse von den durchaus unternommenen Anstrengungen der Polizeileitung gehabt. «Die GPK erlebte den damaligen Polizeikommandanten über die Jahre als stets bestrebt, die Lage für das Polizeikorps zu verbessern», schreibt die GPK.

Eymann bestätigte in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf den GPK-Bericht Mitte Januar, dass kein «individuelles, personalrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen wurde». Dem ehemaligen Kommandanten und seiner Polizeileitung war das Korps jedoch «gänzlich entglitten». Für eine weitere tragfähige Zusammenarbeit habe keine Basis mehr bestanden.

Kommentare

User #2629 (nicht angemeldet)

Vielleicht sollte sich der GR mit seiner RGB Mehrheit endlich mal ehrlich fragen, ob überhaupt ein Polizeikorps gewollt oder ob ihnen das Faustrecht lieber und willkommen ist! So wie die Mehrheit ihrer Wählenden sich im Verkehr benimmt!

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