Der Kanton Thurgau will neu Kurtaxen einführen
Die Thurgauer Regierung hat ein neues Tourismusförderungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Kernpunkt ist die Einführung von Kurtaxen. Der Grosse Rat hatte diesen Auftrag mit einer Motion erteilt.

Im Grossen Rat war argumentiert worden, mit der Einführung einer Kurtaxe könne die bisherige Unterstützung durch Kanton und Gemeinden reduziert werden. Zudem werde damit die Finanzierung der Tourismusförderung abgesichert, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Donnerstag.
Der Regierungsrat hatte die Motion abgelehnt und vor den administrativen Kosten für Hotellerie und Parahotellerie gewarnt. Die Mehrheit war aber anderer Meinung und der Vorstoss wurde überwiesen. Deshalb musste die Regierung einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Danach werden alle Personen oder Unternehmen, die im Thurgau gegen Bezahlung Übernachtungsmöglichkeiten im Tourismus anbieten, verpflichtet, bei ihren Gästen eine Kurtaxe einzuziehen. Davon ausgenommen sind Schulklassen und Kinder bis zum vollendeten zwölften Altersjahr.
Für die Hotellerie wird eine Kurtaxe in der Höhe zwischen 2 und 5 Franken vorgeschlagen. Bei der Parahotellerie sind es zwischen 1.50 und 3.50 Franken. Die Höhe der Kurtaxe orientiere sich an Vergleichswerten anderer Kantone, so die Regierung.
Die Einführung der Kurtaxe hätte einen Systemwechsel zur Folge. Bisher zahlte der Kanton an den Verein Thurgau Tourismus 930'000 Franken und die Gemeinden steuerten 40'000 Franken bei. Künftig würden diese Mittel teilweise über die Kurtaxe finanziert.
Der Kanton will deshalb seinen Beitrag auf maximal 500'000 Franken und damit auf rund die Hälfte beschränken. Aus der Kurtaxe sollen auch die Aufwendungen für deren Einziehung finanziert werden, die in der Verwaltung anfallen. Die Vernehmlassung des neuen Gesetzes dauert bis am 16. Oktober.






