Bündner Finanzausgleich steht auf dem Prüfstand
An der kommenden Junisession diskutiert der Bündner Grosse Rat über Änderungen am kantonalen Finanzausgleich. Grössere Veränderungen sind kaum geplant. Diese könnten aber in den nächste Jahren notwendig werden.

In der dreitägigen Session vom 15. bis 17. Juni beschäftigt sich das kantonale Parlament mit Anpassungen beim Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden. Diese dürften aber eher klein ausfallen. Die vorberatende Kommission stimmt der angedachten Teilrevision der Regierung gemäss einer Mitteilung vom Dienstag ohne Änderungsanträge zu.
Die Regierung sieht aufgrund eines Wirksamkeitsberichts für die Jahre 2020 bis 2025 nur bei wenigen Punkten Anpassungsbedarf. Denn der Bericht, den die Regierung im März veröffentlichte, zeigt: Das aktuelle System funktioniert grundsätzlich. Punktuelle Anpassungen soll es gemäss Vorschlag der Bündner Regierung vor allem beim Gebirgs- und Schullastenausgleich geben. Dieser Ausgleich soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die Gemeinden aufgrund ihrer geografischen Lage, ihrer Besiedlungsstruktur oder ihrer hohen Schülerquote haben.
Gemäss Vorschlag der Regierung sollen Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Schülerquoten leicht mehr Geld erhalten. Neu soll ausserdem die Siedlungshöhe ebenfalls für diesen Lastenausgleich berücksichtigt werden.
Die Regierung hielt dazu im März fest: «Mit diesen Anpassungen werden sowohl die Entwicklung der Bildungskosten als auch der signifikante Einfluss der Höhenlage auf die Kosten der Gemeinde berücksichtigt.» Ergänzend dazu soll die Exekutive neu bei einem Katastrophenereignis einen maximalen Beitrag von drei Millionen Franken zur Soforthilfe für die betroffenen Gemeinden gewähren können.
Die vorberatende Kommission für Staatspolitik und Strategie unterstützt diese Änderungen einstimmig. Sie hält aber auch fest, dass der Finanzausgleich heute seinen Zweck gut erfülle, die künftige Ausgestaltung aber dennoch unsicher sei.
Zu diesem Schluss kommt sie, weil verschiedene eidgenössische Volksabstimmungen Neuerungen im Steuerrecht bewirken. Diese könnten je nach Umsetzung grössere oder kleinere Auswirkungen auf die Gemeinden haben. Die Kommission nennt die Abschaffung des Eigenmietwertes, eine mögliche Kompensation mit einer neuen Objektsteuer und die Einführung der Individualbesteuerung. Deshalb ergäben grössere Änderungen heute keinen Sinn. «Vielmehr müssen wir abwarten, bis die Unsicherheiten geklärt sind und dann eine neue politische Debatte zum Finanzausgleich führen.
Der Finanzausgleich dient in erster Linie dazu, finanzielle Ungleichheiten zwischen den Bündner Gemeinden auszugleichen. Zum einen geben ressourcenstarke Gemeinden Geld an ressourcenschwache Gemeinden ab. Zum anderen unterstützt der Kanton Gemeinden mit besonders schwierigen Bedingungen – beispielsweise, wenn sie im Bereich Sozialhilfe eine überdurchschnittliche Belastung aufweisen. Insgesamt erhalten die Gemeinden im Finanzausgleich 2026 71,8 Millionen Franken.






