Beibehaltung des Steuersystems im Kanton Basel-Landschaft
Die geplante Umstellung des Steuersystems im Baselbiet wurde vom Landrat abgelehnt.

Wer im Baselbiet Steuern zahlt, hat dies weiterhin in der laufenden Steuerperiode und nicht nachher zu erledigen. Der Landrat hat am Donnerstag mit 44 zu 32 Stimmen nach der zweiten Lesung eine Umstellung auf den Postnumerando-Bezug abgelehnt.
Die Mehrheit des Parlaments folgte somit der Empfehlung der Regierung und sämtlicher 86 Gemeinden, während sich die SVP- und FDP-Fraktion für eine Umstellung stark machten. Reto Tschudin (SVP) hatte mit einer Motion eine Änderung der Fristen verlangt und argumentiert, dass das Bezugssystem damit für die Steuerzahlerinnen und -zahler übersichtlicher werde.

Im Baselbiet gilt der Praenumerando-, das heisst der Gegenwartsbezug. Aufgrund einer provisorischen Vorausberechnung wird dabei die Steuererklärung bis am 30. September der betreffenden Periode eingereicht. Dies ist in allen Schweizer Kantonen ausser in Basel-Stadt so geregelt.
Gesetzesanpassungen trotz Ablehnungen
Beim Postnumerando-System (Vergangenheitsbezug), wie es bei den direkten Bundessteuern gilt, ist die Steuererklärung erst per 31. März des Folgejahres fällig.
Die Baselbieter Regierung legte eine entsprechende Gesetzesanpassung vor, lehnte aber eine solche Umstellung ab. Sie begründete dies mit der Liquiditätslücke für Kanton und Gemeinden, die dadurch entstehen würde.
Für den Kanton geht sie mit einer Lücke in der Grössenordnung von 170 Millionen bis 300 Millionen Franken je nach Jahr aus sowie von 180 Millionen Franken für die Gemeinden.
Diese Lücken würden den kantonalen Staatshaushalt mit 2,6 Millionen bis 4,5 Millionen Franken pro Jahr belasten. Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte) sagte, das «Kosten-Nutzen-Verhältnis» gehe bei einer solchen Umstellung nicht auf.
Änderungsantrag zur Rettung
Im Hinblick auf diese Liquiditätslücken wollte Tschudin das Anliegen mit einem Änderungsantrag retten. Dieser Antrag sah vor, dass die Umstellung des Steuersystems nicht vor 2028 in Kraft treten und die Regierung dann den genauen Zeitpunkt dafür festlegen solle.
Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Umstellung erst dann umzusetzen, wenn es dem Kanton finanziell besser geht, wie Tschudin erklärte. Das Parlament lehnte diesen Antrag jedoch mit 41 zu 33 Stimmen bei vier Enthaltungen ab.