Baselland will Finanzierung der Sonderschulung neu regeln
Die Baselbieter Regierung will die Finanzierung der Sonderschulung künftig konsequent nach dem sogenannten Trägerschaftsprinzip ausrichten. Sie hat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Mit der geplanten Reform sollen Wohngemeinden ab dem Schuljahr 2027/2028 für Kinder der Primarstufe mit einer Sonderschulungsindikation eine Pauschale entrichten. Dies teilte die Regierung am Mittwoch mit. Die Höhe dieser Beiträge orientiert sich am Tarif des Regionalen Schulabkommens.
Bei integrativer Beschulung wird die Pauschale als Schulgeld gemäss Mitteilung an die aufnehmende Gemeinde bezahlt, bei separativer Beschulung an den Kanton. Die deutlich höheren Zusatzkosten der Sonderschulung sollen weiterhin vom Kanton getragen werden.
Nach Angaben des Regierungsrats übernimmt der Kanton auch künftig knapp 85 Prozent der durchschnittlichen Sonderschulungskosten auf Primarstufe sowie nahezu 90 Prozent im Kindergarten.
Von der Neuregelung profitieren gemäss Mitteilung insbesondere Gemeinden, die Kinder mit besonderem Förderbedarf aus anderen Gemeinden in Integrationsklassen aufnehmen. Insgesamt werden finanzielle Verschiebungen zwischen den Gemeinden von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr erwartet.
Zugleich soll die Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden stärker am Trägerschaftsprinzip ausgerichtet werden. Für den Kanton bedeute dies ab 2027 eine schrittweise finanzielle Entlastung, heisst es weiter. So geht die Regierung gemäss Vorlage im 2027 von Entlastungen in der Höhe von 2,8 Millionen und ab 2028 wiederkehrend von 6,7 Millionen Franken pro Jahr aus.
Der seit Januar 2026 amtierende Bildungsdirektor Markus Eigenmann (FDP) hatte angekündigt, die Kostensteigerung bei der Sonderschulung dämpfen zu wollen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Oktober.






