Baselbieter Migrationsamt-Affäre: Grünes Licht für Untersuchung

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Die Baselbieter Regierung hat eine externe Untersuchung des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht in Auftrag gegeben. Geklärt werden sollen mögliche Verstösse gegen Recht und interne Weisungen nach dem Freispruch einer ehemaligen Abteilungsleiterin.

Die Baselbieter Sicherheitsdirektion hatte die Abteilungsleiterin im Migrationsamt im August 2024 freigestellt, nachdem Vorwürfe wegen rechtswidrigen Handelns und schikanöser Behandlu...
Die Baselbieter Sicherheitsdirektion hatte die Abteilungsleiterin im Migrationsamt im August 2024 freigestellt, nachdem Vorwürfe wegen rechtswidrigen Handelns und schikanöser Behandlu... - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Untersuchung leiten die Rechtsprofessorin Anne Kühler der Universität Zürich und der Rechtsprofessor Valerio Priuli der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, wie der Regierungsrat am Dienstag mitteilte. Die externe Untersuchung solle nun verwaltungsrechtliche Aspekte klären und prüfen, ob gegen geltendes Recht oder interne Weisungen verstossen wurde.

Zudem soll sie untersuchen, ob organisatorische oder führungsspezifische Mängel zu Missständen beigetragen haben. Betroffene können eine Überprüfung ihrer Dossiers verlangen, wie es weiter heisst. Die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) hatte bereits Ende Juli angekündigt, die Vorfälle extern untersuchen zu wollen.

Anzeige der Direktion im Dezember 2024

Eine ehemalige Abteilungsleiterin im kantonalen Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht hatte zwischen 2020 und 2024 hunderte Personen mit formlosen Schreiben drangsaliert. Sie versuchte damit, die Betroffenen von der Niederlassung in der Schweiz oder vom Bezug von Prämienverbilligungen abzuhalten.

Die Sicherheitsdirektion hatte die Frau im August 2024 freigestellt, nachdem Vorwürfe wegen rechtswidrigen Handelns und schikanöser Behandlung von Klienten bekannt geworden waren. Im Dezember 2024 erstattete die Direktion Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Diese erhob Anklage wegen mehrfacher Nötigung, Rassendiskriminierung, Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung. Ende Juni sprach das Baselbieter Strafgericht die Frau allerdings vollumfänglich frei, da kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte.

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