Baselbieter Landrat will keine Änderung bezüglich Steuerverzugszins
Der Baselbieter Landrat will keine Änderungen am Steuergesetz bezüglich Steuerverzugszinsen vornehmen. Er sprach sich am Donnerstag aber für bessere Informationen für Personen vor der Pensionierung und im Schulunterricht aus.

Er verabschiedete den Landratsbeschluss einstimmig gemäss Vorschlag der vorberatenden Finanzkommission. Das der Behandlung zugrundeliegende Petitionsanliegen wurde demnach zur Kenntnis genommen.
Die Unterzeichnenden einer Petition hatten in dieser eine Änderung des Steuergesetzes gefordert. Künftig sollten keine Verzugszinsen vor der Zustellung der definitiven Steuerrechnung mehr entstehen und provisorische Rechnungen sollten keinen Zahlungsverzug mehr begründen.
Laut der Finanz- und Kirchendirektion (FKD) ist Letzteres nicht der Fall, wie es im Bericht der Finanzkommission steht. Zur definitiven Steuerrechnung hielt die FKD unter anderem fest, dass eine solche Neuregelung die provisorische Rechnung obsolet machen, den Kanton Planungssicherheit kosten und zu finanziellen Einbussen in der Höhe von über 20 Millionen Franken führen würde.
Aus Sicht der Kommission sei die Problematik vor allem bei der Pensionierung und beim Eintritt ins Berufsleben relevant, weil die Betroffenen ihre Steuern für Akontozahlungen schätzen müssten, um im Voraus zu zahlen und Verzugszinsen zu entgehen. Sie schlug vor, dass die Regierung, ein entsprechendes Informationsschreiben einführt und die Aufklärung über die Steuerpflicht im Bildungssystem verankert. Schliesslich beantragte sie dem Landrat eine Kenntnisnahme mit 12 zu 1 Stimmen.






