Baselbieter Landrat lehnt Minimalprinzip nach Gerichtsurteilen ab
Der Baselbieter Landrat lehnt eine Beschränkung des Handlungsspielraums bei regierungsrätlichen Umsetzungen von Gerichtsurteilen ab. Er sprach sich am Donnerstag gegen eine entsprechende Initiative aus.

Die Abstimmung verlief mit 48 zu 31 bei 2 Enthaltungen zu Gunsten der Ablehnung. Das Volk wird nun in der Sache entscheiden – ein Gegenvorschlag steht nicht zur Wahl.
Mit seiner Initiative fordert der Hauseigentümerverband, dass sich die Regierung bei Ersatzentwürfen für von Gerichten aufgehobenen Rechtsnormen auf Änderungen beschränkt, die laut dem Urteil notwendig sind. Er will damit die präzise und rechtskonforme Umsetzung der Gerichtsentscheide gewährleisten.






