Auf dem Prüfstand: Kirchensteuerpflicht für Berner Unternehmen
Die Regierung des Kantons Bern erwägt, ob die Kirchensteuer für Unternehmen in Zukunft optional sein könnte.

Der Berner Regierungsrat prüft, ob die Kirchensteuer für juristische Personen künftig freiwillig sein soll. Mit 93 zu 52 Stimmen hat der Grosse Rat am Mittwoch ein Postulat von Carlos Reinhard (FDP) überwiesen.

Ob das Kantonsparlament dereinst einer Abschaffung der Kirchensteuer-Pflicht für Unternehmen zustimmen wird, ist aber offen. Fürs Erste wünscht sich der Rat eine Auslegeordnung, wie sich in der Debatte zeigte.
Auswirkungen eines solchen Schritts
Die Regierung solle die genauen finanziellen, juristischen und sozialen Folgen eines solchen Schritts aufzeigen, hiess es. Schliesslich leisteten die Landeskirchen mit dem Geld wertvolle Arbeit etwa zugunsten von Kindern und Jugendlichen, Armutsbetroffenen und Betagten.
Schweizweit kennen zurzeit 15 Kantone eine Kirchensteuerpflicht für juristische Personen. Eine fakultative Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin.