Der Kantonale Krisenstab erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten ab 26. Juli 2018 ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.
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Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 200 Meter). Dies gilt insbesondere auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.). Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern – sofern vom Gemeindereglement gestattet - ist nur erlaubt in einem Abstand von mindestens 200 Meter vom Wald und Waldrand.

Höhen- und 1. Augustfeuer müssen mindestens einen Abstand von 200 Meter vom Wald und Waldrand haben.

Das Steigenlassen von «Heissluftballons / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbst-gebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

-Mitteilung der Gemeinde Füllinsdorf (mis)

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