Auch in Uri muss auf Höhenfeuer und Feuerwerke verzichtet werden

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Uri,

Einen Tag nach den anderen fünf Zentralschweizer Kantonen hat am Dienstag auch Uri ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot verfügt. Damit dürfen auch im Gotthardkanton am 1. August nur auf Gasgrills im Garten oder auf dem Balkon Cervelats grilliert werden.

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Am Montag hatten Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug das Entfachen von Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk wegen der Trockenheit verboten.

Nun hat Uri nachgezogen, dies nachdem Seelisberg, Silenen und Gurtnellen auf kommunaler Ebene bereits absolute Feuerverbote verhängt hatten und die Brandgefahr im ganzen Kanton gestiegen ist, wie die Sicherheitsdirektion mitteilte.

Ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien bedeutet, dass draussen kein Feuer entfacht werden darf, auch nicht im Garten und nicht in Cheminées. Höhenfeuer sind untersagt, genauso das Abbrennen von Feuerwerken und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Brennende Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.

Die Sicherheitsdirektion nennt zwei Ausnahmen vom Verbot: In Gärten und Balkonen darf auf Gasgrills grilliert werden. Feuerwerke dürfen auf Seen abgebrannt werden, brauchen dazu aber eine behördliche Bewilligung. Über eine solche verfügt das Grossfeuerwerk in Flüelen vom Dienstagabend.

Bislang galt in Uri einzig ein Feuerverbot für den Wald und die waldnahen Gebiete. Uri ist gemäss der Waldbrandgefahr-Meldungsliste des Bundes der 16. Kanton mit einem absoluten Feuerverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet.

-Mitteilung der SDA (mis)

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