Appenzellerland

Appenzell Ausserrhoden verhängt absolutes Feuerverbot

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der unverändert hohen Waldbrandgefahr verschärft Appenzell Ausserrhoden die Massnahmen: Ab Mittwoch gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot. Erlaubt bleiben einzig Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind sämtliche Feuer im Freien bis auf Weiteres untersagt: Blick von Wald nach Trogen und Speicher.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind sämtliche Feuer im Freien bis auf Weiteres untersagt: Blick von Wald nach Trogen und Speicher. - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die aussergewöhnliche Trockenheit der vergangenen Wochen habe zu einer hohen Waldbrandgefahr geführt, schreibt der Kanton Appenzell Ausserrhoden am Mittwoch in einer Mitteilung. Trotz vereinzelter Niederschläge habe sich die Lage nicht entspannt, heisst es weiter. Die Waldbrandgefahr bleibe weiterhin auf Stufe 4, die «grosse Gefahr» bedeutet.

Der Kanton hat deswegen beschlossen, das bisherige Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf das gesamte Kantonsgebiet auszuweiten. Ab Mittwoch, 29. Juli, 12 Uhr, gilt in Appenzell Ausserrhoden bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot.

Laut Mitteilung ist das Entfachen von Feuer im Freien nun auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten. Das Grillieren mit Holzkohle oder offenem Feuer ist auch im Siedlungsgebiet nicht mehr erlaubt. Feuerwerk jeglicher Art, Höhenfeuer, Himmelslaternen sowie Laternen mit Kerzen sind verboten.

Einzig der Betrieb von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet ist gemäss Mitteilung noch erlaubt. Diese seien aber mit der nötigen Vorsicht zu verwenden.

In der Mitteilung wird daran erinnert, dass Verstösse polizeilich geahndet werden können und Verursachende für Schäden haften.

Auch im Kanton St. Gallen gilt ein absolutes Feuerverbot. In Innerrhoden darf ausserhalb des Waldes und mit bis zu 200 Metern Entfernung zum Wald weiterhin an bestehenden Feuerstellen und auf Grills aller Art ein Feuer entfacht werden. Im Thurgau gilt ein absolutes Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand. Private Feuerwerke in der Ostschweiz sind verboten.

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