Die Bundesfeier der Gemeinde Binningen am Mittwoch, 1. August 2018 auf der Sportanlage Spiegelfeld findet statt. Unter Berücksichtigung der kantonalen Auflagen muss die Gemeinde jedoch auf ein Feuerwerk verzichten. Der Kantonale Krisenstab hat heute u.a. beschlossen, dass für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwingend ein Abstand von 200 Metern zum Wald eingehalten werden muss. Diese Vorgabe kann auf der Sportanlage Spiegelfeld nicht erfüllt werden.
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Binningen muss in diesem Jahr auf ein Feuerwerk der Gemeinde verzichten, da das geplante Feuerwerk zu nahe beim Waldstück neben der Sporthalle Spiegelfeld hätte gezündet werden müssen. Die Bundesfeier auf dem Areal der Sportanlage Spiegelfeld wird ohne Feuerwerk wie geplant durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kantonalen Krisenstabs und der Waldbrandgefahrenstufe 4 (gross) gelten für Binningen bzw. für die Binninger Bevölkerung zwingend folgende Auflagen:

- Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 31. Juli und 1. August erlaubt.

- Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Dazu gehören sämtliche im Ortsplan der Gemeinde Binningen mit ‚Wald‘ gekennzeichneten Flächen und Waldstücke (z. B. auch entlang dem Birsig, entlang dem Tiefengrabenweg, Spiegelfeld, Fuchshag etc.). Feuerwerke sollten nur auf festen, nicht brennbaren Flächen (z. B. Kiesplatz, geteerte Parkplätze, Mergelplätze) gezündet werden.

- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz‐/Kohle‐Grills. Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

- Höhen‐ und 1. Augustfeuer müssen mindestens einen Abstand von 200 Meter vom Wald und sichtbarem Waldrand haben.

- Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen.

-Mitteilung der Gemeinde Binningen (mis)

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