Aargauer Volk entscheidet am 8. März über zwei Volksinitiativen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Am 8. März 2026 entscheidet das Aargauer Stimmvolk über zwei umstrittene Volksinitiativen: «Arbeit muss sich lohnen» und «Blitzerabzocke stoppen».

Wahlen Aargau
Das Aargauer Stimmvolk entscheidet über zwei umstrittene Initiativen am 8. März 2026. - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Aargauer Stimmvolk wird am eidgenössischen Abstimmungssonntag, den 8. März 2026, über zwei umstrittene Volksinitiativen abstimmen. Es geht um die Initiativen «Arbeit muss sich lohnen» und «Blitzerabzocke stoppen». Dies teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.

Beide Volksinitiativen bewegen die Gemüter. Die von der Jungen SVP eingereichte Initiative «Arbeit muss sich lohnen» will, dass den Sozialhilfebeziehenden der Grundbedarf nach zwei Jahren gekürzt wird.

Das Parlament entschied mit 67 zu 64 Stimmen, dem Volk die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Für die Initiative sind SVP und FDP – dagegen SP, Mitte-Partei, Grüne, GLP und EVP. Der Regierungsrat lehnt das Begehren ab.

Kontroverse Meinungen bei beiden Initiativen

Die von den Jungfreisinnigen lancierte Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen» verlangt eine Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlicht-Überwachungsanlagen. Auch soll es eine zeitliche Beschränkung von semistationären Anlagen geben.

Das Parlament entschied mit 72 zu 65 Stimmen, dem Volk die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Auch der Regierungsrat ist dafür.

Bundesebene: Weitere Entscheide fallen

Am Abstimmungssonntag, den 8. März, fallen auch auf Bundesebene Entscheide: Zur Abstimmung kommen unter anderem die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» sowie das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung.

Kommentare

User #2505 (nicht angemeldet)

Das Existenzminimum kürzen bedeutet nicht mehr davon leben können, wenn das für alle Fälle zutrifft ist das mehr als Bedenklich. So etwas gehört wie bei dem RAV eingesetzt, wenn jemand seine Bedingungen nicht erfüllt wird gekürzt aber das existiert bereits heute schon. Also jeder der meint er müsse nie in seinem Leben Sozialhilfe beziehen kann mit JA abstimmen und alle welche das doch einmal zu befürchten haben und krank sind sollten mit NEIN abstimmen. Im Alter von 50 Jahren sieht es bei einer Entlassung sehr düster aus also sollte auch hier ihre Existenzkürzung im schlechtesten Fall sehr gut überlegt sein. Jeder der Hirn hat weiss, dass es ein jeden von uns treffen kann und deshalb gut durchdacht abstimmen gehen.

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