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Aargauer Regierung prüft Einführung einer Flat-Rate-Tax

Keystone-SDA Regional
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Wohlen,

Im Kanton Aargau soll die Einführung einer Flat-Rate-Tax bei den Einkommenssteuern geprüft werden. Der Regierungsrat will damit eine Forderung der FDP-Fraktion nachkommen. Viel Arbeitet erwartet die Regierung bei den Anpassungen des Steuergesetzes zur Individualbesteuerung.

Der Aargauer Regierungsrat will die Einführung einer Flat-Rate-Tax prüfen. Er nutzt dafür die Anpassungen zur Individualbesteuerung bis 2032. (Symbolbild)
Der Aargauer Regierungsrat will die Einführung einer Flat-Rate-Tax prüfen. Er nutzt dafür die Anpassungen zur Individualbesteuerung bis 2032. (Symbolbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Anliegen einer Flat-Rate-Tax solle im Kontext der zwingend notwendigen Anpassung des Steuergesetzes aufgrund der neuen bundesrechtlichen Lage geprüft werden, hält der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme fest.

Es geht letztlich um eine Einkommenssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz. Der Steuersatz bleibt unabhängig von der Höhe des Einkommens. Eine solche Regelung kennen die Kantone Obwalden und Uri. Im Aargau gilt derzeit ein progressiver Ansatz: je höher das Einkommen ist, umso höher ist auch der prozentuale Steueransatz.

Bei der Umsetzung der vom Volk beschlossenen Individualbesteuerung will der Regierungsrat die Nachteile für Paare mit ungleichem Einkommen verringern. Dies bekräftigte der Regierungsrat in der Stellungnahme zu einem Postulat der Fraktionen SVP und Mitte.

Er will den Gestaltungsfreiraum des Kantons nutzen. So könnten Steuertarife, Steuersätze, Steuerfreibeträge und bestimmte Abzüge auf kantonaler Ebene weiterhin frei geregelt werden, heisst es in der Stellungnahme. Bei allen Massnahmen müssten jedoch die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden berücksichtigt werden.

Die Aargauer Stimmberechtigten lehnten am 8. März das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 50,9 Prozent Nein-Stimmen ab. Auf Bundesebene wurde die Vorlage mit 54,2 Prozent der Stimmen klar angenommen. Daher muss der Aargau wie alle anderen Kantone den Systemwechsel nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern zwingend auch für die Kantons- und Gemeindesteuern vollziehen.

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