Aargauer Parlamentskommission will «Gemeindeammann» schützen
Im Kanton Aargau sollen die traditionellen Begriffe «Landammann» und «Gemeindeammann» erhalten bleiben. Eine Parlamentskommission hat die Revision der Verfassung abgelehnt, mit der die Bezeichnungen für die Gemeinde- und die Kantonsexekutive geändert werden sollten.

Die bisherigen Bezeichnungen seien «als historische Begriffe schützenswert», teilte die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) am Donnerstag mit. Folglich soll der «Landammann» nicht zum Regierungspräsidenten oder die «Frau Landammann» nicht zur Regierungspräsidentin werden.
Die Änderung der Amtsbezeichnungen für eine genderneutrale Sprache sei nicht notwendig, hielt die Kommission fest. Bezeichnungen wie «Frau Landammann» würden auch funktionieren. Deshalb gewichte die Kommissionsmehrheit die Tradition höher als den Gewinn einer Änderung.
Die Minderheit in der Kommission AVW sehe die bisherigen Begriffe als Relikte aus einer Zeit, in der Politik reine Männersache gewesen sei, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die Amtsbezeichnung verwende eine Sprache, die eine Bevölkerungsgruppe ausschliesse.
Die Anpassung der traditionellen Begriffe geht auf eine Motion zurück, die der Grosse Rat im Juni 2022 knapp überwies – mit dem Stichentscheid der damaligen Grossratspräsidentin Elisabeth Burgener (SP).
Das Parlament wird voraussichtlich im kommenden März über die vorgeschlagene Teiländerungen der Kantonsverfassung entscheiden.






