Aargauer Kantonspersonal muss arbeiten am Tag der Arbeit
Das Kantonspersonal und Lehrer im Aargau müssen künftig am 1. Mai arbeiten.

Das Aargauer Kantonspersonal und die Lehrpersonen haben am Nachmittag des 1. Mai künftig nicht mehr frei. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion von SVP und FDP mit 71 zu 62 Stimmen gutgeheissen.
Während die Aargauer Wirtschaft auf Hochtouren laufe, stehe die Verwaltung heute einen halben Tag still, hielt die FDP fest. Das Kantonspersonal erhalte mehr Freizeit. Dies finanziere das Gewerbe – und damit jene, die am 1. Mai arbeiten müssten.
Würden alle Kantonsangestellten im Jahr einen halben Tag mehr arbeiten, entspräche dies insgesamt über 25 Vollzeitstellen, hielt die SVP fest.
Kritik an der Entscheidung
Der Regierungsrat hatte sich gegen eine isolierte Streichung des seit Ende der 1960er-Jahre gewährten freien 1.-Mai-Nachmittages gestellt.
Dies könnte die Motivation der über 17'000 Mitarbeitenden und Lehrpersonen mindern. Er wollte das Anliegen in Form eines Postulates entgegennehmen, um die Feiertags- und Ferienregelungen im Rahmen der Gesamtrevision des Personalrechts zu prüfen.
Für dieses Vorgehen sprach sich unter anderem auch Die Mitte aus. Der Tag der Arbeit sei zwar kein nationaler oder kantonaler Feiertag. Aber ob der freie Nachmittag fürs Kantonspersonal abgeschafft werden soll oder nicht, soll mit einer Gesamtschau beantwortet werden.
Reaktionen auf den Vorstoss
Vom Vorstoss gar nichts wissen wollte unter anderem die SP, die von einem «populistischen Schnellschuss» sprach. Bei einer Streichung dieses «symbolischen Wertschätzungs-Halbtags» sinke die Arbeitgeberattraktivität – die Lehrpersonenknappheit steige.
Der Verband ArbeitAargau schrieb in einer Reaktion, die konservative Mehrheit im Grossen Rat betreibe «Symbolpolitik auf dem Buckel des kantonalen Staatspersonals». Es bestehe die Gefahr, dass auch weitere Unternehmen und Gemeinden den halben Feiertag streichen würden.






