Bei der Suche nach kantonalen Asylunterkünften sollen im Kanton Aargau potenzielle Standortgemeinden künftig bereits in der ersten Phase der «Angebotsprüfung» kontaktiert werden.

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Dieses neue Vorgehen hat die Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (Pakaf) festgelegt.

Unter der früheren Departementsvorsteherin wurde jeweils hinter den Kulissen mit möglichen Vermietern verhandelt und die Standortgemeinde dann vor vollendete Tatsachen gestellt. Das hat in den meisten Fällen für böses Blut bei den Gemeinderäten und den Einwohner geführt.

Auf der anderen Seite war der Kanton darauf angewiesen, innerhalb nützlicher Frist und möglichst friktionslos neue Unterkünfte eröffnen zu können. Zurzeit sind im Aargau rund 3600 Personen des Asylbereichs in Kantons- und Gemeindeunterkünften untergebracht.

Jetzt wurde das Vorgehen bei der Evaluation und Eröffnung von neuen kantonalen Asylunterkünften überprüft. Dies führte zu einer Überarbeitung des bisherigen Ablaufschemas «Planung und Eröffnung von kantonalen Asylunterkünften ab 20 Personen». Im Fokus standen dabei die Aspekte Transparenz und Kommunikation.

Das neue Ablaufschema legt fest, dass der Erstkontakt mit einer potenziellen Standortgemeinde schon viel früher erfolgen soll. Gemeinde und Kanton wollen bereits in der Vorphase bis zum definitiven Entscheid beziehungsweise des Abschlusses eines Mietvertrags das Vorgehen in der Kommunikation festlegen.

Die aktive Information der Bevölkerung soll beim Beginn der anschliessenden Planungsphase erfolgen, wie die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Die Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (Pakaf) besteht aus Vertretern des Kantons und der Gemeinden.

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