VGH Mannheim lehnt Eilantrag gegen Beschränkungen für Ungeimpfte ab

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Die in Baden-Württemberg geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen.

Die in Baden-Württemberg geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen.
Die in Baden-Württemberg geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht hält Einschränkungen bei derzeitiger Gefahrenlage für zumutbar.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lehnte einen Eilantrag gegen die entsprechenden Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes ab, wie er am Dienstag mitteilte. Geklagt hatte eine Frau, die nicht gegen Corona geimpft ist.

Sie argumentierte unter anderem, dass die Regeln gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstiessen und auch ungeeignet seien, weil Geimpfte ebenfalls erkranken und das Virus übertragen könnten. Das Gericht stellte dagegen fest, dass derzeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefahr, schwer an Covid-19 zu erkranken, bei vollständig Geimpften um 90 Prozent geringer sei als bei Ungeimpften.

Die Beschränkungen verringerten die Zahl der Situationen, in denen sich Menschen begegneten und Tröpcheninfektionen und Infektionen durch Aerosole verursachen könnten. Sie seien in der besonderen Gefahrenlage zumutbar, entschied das Gericht. Auch nicht immunisierten Menschen drohe keine soziale Isolation, denn es gebe Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen.

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