Urteil gegen IS-Rückkehrerin aus Niedersachsen rechtskräftig

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    Eine vom Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle verhängte mehr als dreijährige Freiheitsstrafe gegen eine IS-Rückkehrerin ist rechtskräftig geworden.

    Kriegszerstörungen in Syrien
    Kriegszerstörungen in Syrien - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • 34-Jährige nahm Tochter mit nach Syrien und hatte Aufsicht über Sklavin.

    Es seien keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt worden, teilte das OLG am Montag mit. Die 34-Jährige war Anfang Juni unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die Frau in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Sie nahm demnach ihre Tochter gegen den Willen des Vaters mit und beteiligte sich für einige Tage auch an der Versklavung einer vom IS gefangenen Jesidin. Das Urteil gegen sie erging deshalb auch wegen eines schweren Falls der Entziehung Minderjähriger und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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