Die Organspende-Initiative entspricht nicht den Vorstellungen der Schweizer Bischofskonferenz.
Swisstransplant
Eine Frau füllt eine Organspende-Karte von Swisstransplant aus. (Archivbild) - sda - Keystone/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Organspende-Initiative will das Prinzip der vermuteten Zustimmung einführen.
  • Das entspricht nicht den Vorstellungen der Schweizer Bischofskonferenz.

Eine Organspende ist nach Ansicht der Schweizer Bischofskonferenz ein «Geschenk». Ein Geschenk setze die ausdrückliche Freiwilligkeit des Schenkenden voraus. Deshalb empfehlen die Bischöfe die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» zur Ablehnung.

Die im vergangenen April zustande gekommene Volksinitiative beabsichtigt, die Anzahl Organspenden zu erhöhen, indem die jetzige Regelung der expliziten Zustimmung durch das Prinzip der vermuteten Zustimmung ersetzt wird.

Dadurch würde die Spende von Organen, Geweben und Zellen jeder verstorbenen Person automatisch erfolgen, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert (Widerspruchslösung).

Organspende als «Geschenk an den leidenden Herren»

An einer Medienkonferenz am Donnerstag in Bern erklärte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), dass eine Organspende sittlich und sogar verdienstvoll sein könne, vorausgesetzt, die Spenderin oder der Spender stimme dem in vollem Wissen zu.

Gender
Der Begriff «Gender» ist für Papst Franziskus klar definiert. - dpa

Papst Franziskus habe kürzlich betont, die Organspende sei «Ausdruck der Barmherzigkeit und der sozialen Verantwortung sowie unserer universellen Geschwisterlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet». Für die Gläubigen sei es als «ein Geschenk an den leidenden Herrn» zu verstehen, eine Geste der grosszügigen Liebe.

Ein Geschenk setze die ausdrückliche Freiwilligkeit des Schenkenden voraus. Aus Sicht der SBK stünde die Einführung einer Widerspruchslösung dem Grundsatz der ausdrücklichen Freiwilligkeit entgegen. Aus diesem Grund lehnt sie die Widerspruchslösung ab.

Obwohl Organspende ein Akt der Liebe sei, hält die SBK auch fest, dass daraus keine moralische Pflicht abgeleitet werden kann. Wer sich nicht für eine Organspende entscheide, könne somit keineswegs moralisch verurteilt werden.

Aus ihrer Erfahrung in der Seelsorge wüssten die Bischöfe, dass häufig die Angehörigen diese folgenschweren Entscheidungen zu treffen hätten. Deshalb ermutigen sie alle Gläubigen, ihren diesbezüglichen Willen mit ihren Angehörigen zu besprechen.

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