Ratskommissionen schützen FDP-Nationalrat Michel vor Ermittlungen

Keystone-SDA
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Bern,

Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel kann nach einer Anzeige wegen politischer Online-Kommentare nicht ermittelt werden. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben die Immunität von Michel nicht aufgehoben.

Simon Michel
Die Immunität von FDP-Nationalrat Simon Michel wurde nicht aufgehoben. (Archivbild) - keystone

Um die Aufhebung der Immunität des Solothurner Unternehmers und Nationalrats ersucht hatte die Solothurner Staatsanwaltschaft. Sie wollte Ermittlungen aufnehmen, nachdem gegen den 49-jährigen Michel eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten eingegangen war.

In dieser Anzeige ging es um Äusserungen von Michel in Online-Kommentaren im Zusammenhang mit dem umstrittenen neuen EU-Vertragspaket. Michel befürwortet die EU-Verträge.

Der Anzeigeerstatter gab nach Angaben der Nationalratskommission an, er sei in Kommentaren zu seinen Posts und Beiträgen auf Linkedin von Michel mehrmals als von einer international renommierten Kapitalanlagegesellschaft bezahlter «Troll» bezeichnet worden. Das habe seinem öffentlichen Ansehen und seiner beruflichen und privaten Ehre geschadet.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) sah einen Zusammenhang zwischen Michels Äusserungen und dessen politischer Funktion. Sie beschloss ohne Gegenantrag, die Immunität von Michel nicht aufzuheben, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Die Michel vorgeworfenen Aussagen seien nicht schwerwiegend genug, um die Immunität aufzuheben, urteilte die Kommission.

Die Meinungsfreiheit des Nationalrates sei zudem in diesem Fall höher zu gewichten. Weil zuvor schon die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) den gleichen Entscheid gefällt hat, bleibt Michel endgültig vor einem Verfahren geschützt.

Dass die Immunität von Parlaments- und Bundesratsmitgliedern sowie Angehörigen der Justizbehörden des Bundes aufgehoben wird, kommt selten vor. Seit 2012 wurde über insgesamt 22 Aufhebungsgesuche abschliessend entschieden. Bei dreien davon sahen die Kommissionen keinen Zusammenhang mit dem Amt und traten nicht auf die Gesuche ein. Eine Strafverfolgung war deshalb möglich.

Bei 16 weiteren Gesuchen beschlossen die Ratskommissionen, die Immunität der Betroffenen nicht aufzuheben und diese so vor Ermittlungen zu schützen. In drei weiteren Fällen wurde die Immunität aufgehoben. Betroffen waren alt Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL), der frühere Bundesanwalt Michael Lauber und zuletzt der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner.

Kommentare

User #6401 (nicht angemeldet)

Da ist mir der Michel aus Loeneberga doch sympathischer...!!!

User #2073 (nicht angemeldet)

Der sitzt halt in der richtigen Partei

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