Ratskommissionen schützen FDP-Nationalrat Michel vor Ermittlungen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel kann nach einer Anzeige wegen politischer Online-Kommentare nicht ermittelt werden. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben die Immunität von Michel nicht aufgehoben.

Simon Michel
Die Immunität von FDP-Nationalrat Simon Michel wurde nicht aufgehoben. (Archivbild) - keystone

Um die Aufhebung der Immunität des Solothurner Unternehmers und Nationalrats ersucht hatte die Solothurner Staatsanwaltschaft. Sie wollte Ermittlungen aufnehmen, nachdem gegen den 49-jährigen Michel eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten eingegangen war.

In dieser Anzeige ging es um Äusserungen von Michel in Online-Kommentaren im Zusammenhang mit dem umstrittenen neuen EU-Vertragspaket. Michel befürwortet die EU-Verträge.

Der Anzeigeerstatter gab nach Angaben der Nationalratskommission an, er sei in Kommentaren zu seinen Posts und Beiträgen auf Linkedin von Michel mehrmals als von einer international renommierten Kapitalanlagegesellschaft bezahlter «Troll» bezeichnet worden. Das habe seinem öffentlichen Ansehen und seiner beruflichen und privaten Ehre geschadet.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) sah einen Zusammenhang zwischen Michels Äusserungen und dessen politischer Funktion. Sie beschloss ohne Gegenantrag, die Immunität von Michel nicht aufzuheben, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Die Michel vorgeworfenen Aussagen seien nicht schwerwiegend genug, um die Immunität aufzuheben, urteilte die Kommission.

Die Meinungsfreiheit des Nationalrates sei zudem in diesem Fall höher zu gewichten. Weil zuvor schon die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) den gleichen Entscheid gefällt hat, bleibt Michel endgültig vor einem Verfahren geschützt.

Dass die Immunität von Parlaments- und Bundesratsmitgliedern sowie Angehörigen der Justizbehörden des Bundes aufgehoben wird, kommt selten vor. Seit 2012 wurde über insgesamt 22 Aufhebungsgesuche abschliessend entschieden. Bei dreien davon sahen die Kommissionen keinen Zusammenhang mit dem Amt und traten nicht auf die Gesuche ein. Eine Strafverfolgung war deshalb möglich.

Bei 16 weiteren Gesuchen beschlossen die Ratskommissionen, die Immunität der Betroffenen nicht aufzuheben und diese so vor Ermittlungen zu schützen. In drei weiteren Fällen wurde die Immunität aufgehoben. Betroffen waren alt Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL), der frühere Bundesanwalt Michael Lauber und zuletzt der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner.

Kommentare

User #3556 (nicht angemeldet)

Ja aber Herr Michel lehnt sich manchmal schon etwas zum Fenster raus. Ersten hat er Geld von seinem Vater aus Burgdorf, dann baut er eine Werk in Deutschland und USA, das ist nicht gerade Nationalrat like. Das ist der Grund warum er für die schon lange fälligen Verträge mit der EU ist. Diese Meinung ist Eigennutz in erster Linie. Das weiss er und darum reagiert er so in den Medien.

User #3818 (nicht angemeldet)

nur bei den SVPlern wird die Immunität aufgehoben... Ein Schelm, der Böses denkt...

Weiterlesen

x
71 Interaktionen
Gestiegene Nachfrage
182 Interaktionen
Oster-Weekend

MEHR FDP

Martin Birrer FDP
5 Interaktionen
Politik
FDP-Tschannen:
17 Interaktionen
FDP-Tschannen

MEHR AUS STADT BERN

Aline Trede
75 Interaktionen
«Weil ich grün bin»
Berner Sauerteig-Bäckerei
9 Interaktionen
Nordquartier
1 Interaktionen
«Frivol»?
Weichmacher
30 Interaktionen
China-Plastik