Mann aus Niedersachsen wegen Hasspostings zu Bewährungsstrafe verurteilt
Wegen rassistischer und volksverhetzender Hasspostings im sozialen Netzwerk Facebook hat das Landgericht im niedersächsischen Osnabrück einen 43-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von achteinhalb Monaten verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- 43-Jähriger mit Berufung teils erfolgreich - Richter reduzieren Strafmass.
Das entschieden die Richter nach Gerichtsangaben vom Mittwoch als Berufungsinstanz. Da der Angeklagte sich einsichtig und reumütig zeigte, setzten sie die von einem Amtsgericht in erster Instanz verhängte Gefängnisstrafe demnach zur Bewährung aus.
Der Mann hatte sich laut Gericht 2016 und 2017 in je einem Post «in rassistisch-abwertender Weise über Menschen nordafrikanischer Herkunft geäussert» und ein Bild von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem Zusatz «Erschiessen» und weiteren Aufforderungen zum Einsatz von Waffengewalt gegen sie veröffentlicht. Dafür wurde er vom Amtsgericht zu achteinhalb Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Gegen diese Strafmass wandte sich der Beschuldigte mit der Berufung vor dem Landgericht. In der neuerlichen Verhandlung ging es allein um das Strafmass. Die Richter gaben dem 43-Jährigen nun teilweise recht und beschränkten die Strafe. «Dies sah die Kammer wie die Staatsanwaltschaft als gerechtfertigt an, weil der Angeklagte sich nach der erstinstanzlichen Verurteilung erkennbar um Wohlverhalten bemüht habe. Unter anderem hatte er sich einen neuen Arbeitsplatz gesucht», hiess es in der Begründung des Gerichts für das Urteil.