Lambrecht hält Klarnamenpflicht im Internet für unsinnig

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Deutschland,

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält nichts von einer Klarnamenpflicht im Internet.

Christine Lambrecht
Christine Lambrecht - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Justizministerin bereit zu Diskussion über neue Befugnisse für Verfassungsschutz.

Eine solche Vorschrift sei schon deshalb problematisch, «weil man gar nicht weiss, ob der Name, der da genannt wird, echt ist», sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Freitag. «Ich kann mich auch 'Heinz Müller' nennen und heisse gar nicht Heinz Müller.»

Daneben könne es auch mehrere Menschen mit dem gleichen Namen geben, sagte die Ministerin. «Da hilft der Klarname also nicht weiter.» Massgeblich sei, «dass wir im Netz ermitteln können, wer da eigentlich unterwegs ist». Hierzu müssten vor allem IP-Adressen festgestellt werden können.

Lambrecht zeigte sich zugleich diskussionsbereit, was das geplante neue Verfassungsschutzgesetz angeht. «Das sind zum Teil nachvollziehbare Anliegen», sagte sie zur Vorlage aus dem Bundesinnenministerium. Das gelte etwa für die Erlaubnis zur Überwachung von Messengerdiensten und Onlinedurchsuchungen. «Darüber muss man reden», sagte Lambrecht.

Allerdings müsse es um «das Notwendige» gehen «und nicht um einen bunten Strauss, was alles in Frage käme». Auch müsse die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. «Nicht alles, was möglich erscheint, muss auch umgesetzt werden.»

In dem Interview äusserte sich Lambrecht auch über die neu aufgeflammte Debatte über den Umgang mit Prostitution. Politiker sowohl aus der SPD als auch aus der Union hatten sich in den vergangenen Wochen für das sogenannte nordische Modell ausgesprochen, bei dem Freier sich strafbar machen, die Prostituierten aber nicht.

Sie sehe dies skeptisch, sagte Lambrecht. «Wir haben uns dafür entschieden, die rechtliche Stellung von Prostituierten zu verbessern, damit sie leichter aus ihrer Situation herauskommen können.»

Auch sei die Strafbarkeit absichtlich auf Zwangsprostitution beschränkt worden, erläuterte Lambrecht. «Denn auch eine umfassende Strafbarkeit führt nicht dazu, dass es keine Prostitution mehr gibt. Sondern sie führt dazu, dass das Ganze in dunkle Ecken verlagert wird - dahin, wo wir es gar nicht mehr kontrollieren können. Genau das wollen wir nicht.»

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