Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines dem Kreml nahestehenden, russischen Geschäftsmann nicht eingetreten. Dieser bleibt somit in Auslieferungshaft. Der Mann wurde auf ein Gesuch der US-Justiz hin am 21. März im Kanton Wallis verhaftet.
Kreml
Einheimische und Touristen machen vor dem Kreml am Roten Platz einen Abendspaziergang. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der verhafteten Person handelt es sich laut dem Wirtschafts-Portal «Gotham City» um Vladislav Kliushin - ein enger Mitarbeiter von Alexei Gromov.

Gromov ist ein hoher Beamter in der Administration von Präsident Putin und verantwortlich für die Medienkontrolle. Er wurde vor zwei Monaten unter US-Sanktionen gestellt.

Kliushin soll der Schöpfer eines Medienüberwachungssystems sein, das von den russischen Behörden verwendet wird. Aus dem kürzlich publizierten Urteil des Bundesgerichts geht nicht hervor, welche Gründe das US-Justizministerium im Auslieferungsgesuch aufführte.

Im Entscheid heisst es lediglich, dass die Amerikaner ihr Ersuchen am 20. März per E-Mail schickten. Das Bundesamt für Justiz habe am folgenden Tag die Verhaftung von Kliushin angeordnet. In Sitten VS inhaftiert, legte Kliushin dagegen erfolglos Beschwerde ein.

Ob der Russe tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, entscheidet sich im Rahmen des Auslieferungsverfahrens. (Urteil 1C_279/2021 vom 20.5.2021)

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