Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden einer Burschenschaft und eines Frauenverbands gegen ihre jeweilige Erwähnung in Verfassungsschutzberichten abgewiesen.
Eingang zum Bundesverfassungsgericht
Eingang zum Bundesverfassungsgericht - AFP/Archiv

Nach den am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen reichen engere Kontakte zu verfassungsfeindlichen Organisationen dafür aus. Konkret geht es um die rechte Burschenschaft Frankonia Erlangen und den linken Frauenverband Courage. (Az: 1 BvR 98/21 und 1 BvR 564/19)

Die Burschenschaft Frankonia wird im Verfassungsschutzbericht 2015 des Freistaats Bayern im Abschnitt zum Rechtsextremismus erwähnt. Der Verfassungsschutz begründet dies mit engen Kontakten der Studentenverbindung zur NPD. Im Verbindungshaus habe es eine Messe mit rechtsextremen Ausstellern und Besuchern gegeben, unter den Besuchern sei der ehemalige Leiter der verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann, Karl-Heinz Hoffmann, gewesen.

Der Frauenverband Courage mit Sitz in Wuppertal wird im Verfassungsschutzbericht 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen als sogenannte Vorfeldorganisation der linksextremen Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) bezeichnet. 2012 wurde der Organisation die Gemeinnützigkeit entzogen.

Die Nennung beider Organisationen in den Verfassungsschutzberichten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied. Der damit verbundene Eingriff in ihre Grundrechte sei gerechtfertigt.

In Bayern wie in Nordrhein-Westfalen sähen die Gesetze Berichte über verfassungsfeindlich Aktivitäten und Bestrebungen vor. Das sei angesichts der Messe und der Kontakte der Burschenschaft Frankonia zur NPD der Fall. Dass die NPD nicht verboten sei, spiele hierfür keine Rolle.

Ähnlich sei es beim Frauenverband Courage. Dieser habe beispielsweise ein Grusswort bei einer Wahlkampfveranstaltung der MLPD gehalten und einen Stand auf einer Jubiläumsfeier der linksextremen Partei gehabt.

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