Kommission hält an Ständemehr für die EU-Verträge fest
Volk und Stände und nicht allein das Volk sollen zustimmen müssen, damit das neue EU-Vertragspaket umgesetzt werden kann. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hält an ihrem Vorhaben fest, die Verfassung entsprechend anzupassen.

Die mit einer parlamentarischen Initiative angestossene Übergangsbestimmung in der Verfassung beauftrage den Bundesrat, die Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu ratifizieren. Das schrieben die Parlamentsdienste am Dienstag.
Die Vorlage für die Verfassungsänderung nahm die Staatspolitische Kommission (SPK-S) mit 7 zu 6 Stimmen an. Sie soll klarstellen, dass der Zuwanderungsartikel in der Verfassung, der nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative in Kraft trat, in Bezug auf das geänderte Freizügigkeitsabkommen nicht zur Anwendung kommt.
Andererseits entfalle mit der Verfassungsänderung die Diskussion über das umstrittene obligatorische Staatsvertragsreferendum zum neuen EU-Vertragspaket, hiess es in der Mitteilung. Bei einem obligatorischen Referendum wäre ebenfalls das Volks- und das Ständemehr nötig.
Ihre Vorlage will die SPK-S in einigen Tagen publizieren. Danach soll der Bundesrat dazu Stellung nehmen, bevor das Plenum in der Herbstsession entscheidet.










