Israel ermittelt in 70 Fällen gegen mutmassliche Kriegsrecht-Verstösse seiner Soldaten. Zur Anklage stehen Fälle wie Plünderung oder Gewalt an Gefangenen.
Israelische Soldaten patrouillieren im Süden Israels nahe der Grenze zwischen Israel und dem Gazastreifen.
Israelische Soldaten patrouillieren im Süden Israels nahe der Grenze zwischen Israel und dem Gazastreifen. - Ohad Zwigenberg/AP/dpa

Seit Beginn des Gaza-Krieges ermittelt Israel in 70 Fällen gegen mutmassliche Vergehen ihrer Soldaten auf Anklagen wie Plünderung oder ungerechtfertigte Gewalt.

Israel hat nach Angaben der obersten Militäranwältin seit Beginn des Gaza-Krieges vor fast acht Monaten in 70 Fällen Ermittlungsverfahren gegen Soldaten eingeleitet. Dabei gehe es mutmassliche Vergehen wie Plünderungen, Gewalt sowie den Tod von Gefangenen aus Gaza.

Das sagte Generalmajorin Jifat Tomer-Jeruschalmi am Montag bei einer Juristenkonferenz in Eilat.

Kritik an Den Haags Haftbefehlen

Israel kämpfe gegen Feinde, denen das Kriegsrecht egal sei, sagte die Anwältin. Sie kritisierte den Antrag auf Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant durch den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Sie wies den Vorwurf der Aushungerung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ebenso zurück wie den der gezielten Tötung von Zivilisten.

«Im Krieg passieren auch Vorfälle, die den Verdacht des Verstosses gegen das Kriegsrecht und gegen militärische Befehle wecken», sagte Tomer-Jeruschalmi gleichzeitig. Dies seien jedoch Ausnahmen. «Solche Verdachtsfälle werden gründlich und energisch untersucht.» Die Ermittlungen der Armee seien professionell und unabhängig, betonte sie.

Israels Ansehen leide unter den Taten Einzelner

Im Februar hatte die Anwältin israelische Kommandeure in einem Brief vor möglichen illegalen Taten israelischer Soldaten im Gaza-Krieg gewarnt. Es gebe «Fälle inakzeptablen Verhaltens, das von den Werten der Armee und den Befehlen abweicht», schrieb sie damals. Dazu zählten «unangemessene Äusserungen, die zu inakzeptablen Phänomenen ermutigen, der ungerechtfertigte Einsatz von Gewalt, auch gegen Gefangene, Plünderungen, einschliesslich des Gebrauchs oder der Entfernung von Privatbesitz ohne operative Notwendigkeit, und die Zerstörung zivilen Besitzes».

Es handele sich um Taten Einzelner, die den Werten der israelischen Armee entgegengesetzt seien. Sie fügten aber dem internationalen Ansehen des Staates Israel und seiner Armee schwerwiegenden strategischen Schaden zu.

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