Israel fordert Aufhebung von Haftbefehl gegen Netanjahu

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Israel,

Nach der Suspendierung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofes fordert Israels UN-Botschafter eine Aufhebung des Haftbefehls gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu.

ARCHIV - Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes. Foto: Peter Dejong/AP/dpa
ARCHIV - Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes. Foto: Peter Dejong/AP/dpa - Keystone/AP/Peter Dejong

Die Suspendierung Karim Khans beweise, «dass diese Institution bis ins Mark verdorben ist», schrieb UN-Botschafter Danny Danon auf X. «Nun ist es an der Zeit, die ungeheuerlichen Haftbefehle gegen Ministerpräsident Netanjahu aufzuheben!»

Die Suspendierung Khans erfolgte vor dem Hintergrund von Vorwürfen sexueller Übergriffe gegen eine enge Mitarbeiterin. Der Chefankläger lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen und wollte zurückkommen, wenn die Vorwürfe geklärt sind. Er bestreitet alle Vorhaltungen.

Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Netanjahu beim Gericht beantragt, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg.

Wegen des harten Vorgehens im zweijährigen Gaza-Krieg, bei dem Zehntausende Menschen getötet wurden, wurden Israel immer wieder Kriegsverbrechen, teilweise auch Völkermord vorgeworfen. Die israelische Regierung weist diesen Vorwurf strikt zurück. Sie beschreibt den Krieg als Teil eines umfassenderen Konflikts mit dem Iran und dessen regionalen Verbündeten, die eine Zerstörung des jüdischen Staates anstrebten.

Vor allem wegen des Haftbefehls gegen Netanjahu verstärkten die USA ihren Druck auf das Gericht und verhängten Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter.

Der proisraelische Anwalt Arsen Ostrovsky schrieb in einem X-Post, die Suspendierung Khans werfe «weitere tiefgreifende Fragen zur Integrität seiner Amtszeit auf – einschliesslich seiner Fehde gegen Israel und der haltlosen Kriegsverbrechensvorwürfe, die er verfolgte und die nun vollständig fallengelassen werden müssen». 125 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofes unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an.

Kommentare

User #1382 (nicht angemeldet)

Da will jemand seine eigene Suppe kochen. Solche sollen als Vorbilder dienen?

User #5443 (nicht angemeldet)

Forderer gibt's schon einer aus UA. Jetzt auch aus Israel.

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